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Zusatzvertrag zum Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 11./12. März 2002 über das TSM Schulzentrum für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Münchenstein über die Abgeltung der Leistungen des TSM Schulzentrums

Vom 21. Dezember 2004 (Stand 1. Januar 2005)

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft schliessen folgenden Vertrag:

Art. 1 Grundlage

In Anwendung von § 11 Abs. 5 des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 11./12. März 2002 über das TSM Schulzentrum für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Münchenstein (Staatsvertrag 2002) regeln die Vertragskantone die Form der Leistungsabgeltung neu.

Art. 2 Leistungsabgeltungen

Die Leistungen des TSM gemäss Leistungsauftrag im Sinne von § 10 des Staatsvertrags 2002 werden mit Leistungspauschalen pro Leistungseinheit abgegolten.

Die Leistungspauschalen beruhen auf der Vollkostenrechnung für die jeweilige Leistung bei einer festgelegten minimalen und maximalen Zahl von Schülerinnen und Schülern.

Von den Leistungspauschalen werden die Leistungen der Sozialversicherungen und der Unterhaltspflichtigen abgezogen.

Einzelheiten der Berechnung und der Abrechnung der Leistungspauschalen regelt die Leistungsvereinbarung.

Art. 3 Schlussbestimmungen

Dieser Zusatzvertrag tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

Er gilt für die Dauer des Staatsvertrags 2002.

Basel, den 21. Dezember 2004 Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Der Präsident: Jörg Schild Der Staatsschreiber: Dr. Robert Heuss Liestal, den 21. Dezember 2004 Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Der Präsident: Adrian Ballmer Der Landschreiber: Walter Mundschin

KB 24.12.2004