685.900

Grossratsbeschluss betreffend die Anlage und Benützung eines an die Güterstation St. Johann angeschlossenen Verbindungsgeleises gegen die Elsässerstrasse hin und betreffend Anschluss von Industriegeleisen an dieses Verbindungsgeleise

Vom 7. Februar 1901 (Stand 7. Februar 1901)

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt,

auf den Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

Ziff. 1

Ziff. 2

Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Falle des Bedürfnisses über den Anschluss weiterer Verbindungsgeleise mit der Bahnverwaltung gleichartige Vereinbarungen abzuschliessen.

Ziff. 3

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Bestimmungen über den Anschluss von Industriegeleisen an die kantonalen Verbindungsgeleise im Sinne des vorgelegten Entwurfes zu erlassen und die Erstellung sowie den Unterhalt der Industriegeleise auf Rechnung der Interessenten zu übernehmen.

KB 09.02.1901