BeE 132.110

Reglement über die Öffnungszeiten der Wahllokale

Vom 22. Januar 2002 (Stand 2. September 2019)

Der Gemeinderat Bettingen,

gestützt auf § 14 Abs. 2 der Ordnung über Wahlen und Abstimmungen der Einwohnergemeinde Bettingen vom 3. Dezember 19961,

beschliesst:

Art. 1

Die Stimmabgabe ist im Gemeindehaus sowie brieflich möglich.

Art. 2

Bei Wahlen und Abstimmungen ist das Wahllokal jeweils sonntags von 10.30 bis 11.00 Uhr geöffnet.

Dieses Reglement ist zu publizieren; es wird sofort wirksam.2

KB 02.03.2002