BeE 253.150

Ordnung betreffend Gartenarbeiten mit motorisch betriebenen Geräten

Vom 17. Mai 1983 (Stand 12. Juni 1983)

Der Gemeinderat Bettingen erlässt, gestützt auf § 10 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 6. Juli 1916, folgende Ordnung:

Der Gebrauch von Motorrasenmähern und anderen motorisch betriebenen Geräten für Garten- und Holzarbeiten ist nur in den Zeiten von 7–12 und 14–19 Uhr (Montag bis Samstag) gestattet. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Diese Ordnung wird sofort wirksam.

PS.: Mit dieser Ordnung wird die für den Gebrauch von motorisch betriebenen Gartengeräten freigegebene Zeit, entsprechend der Regelung der Gemeinde Riehen, von 15 Uhr auf 14 Uhr vorverlegt.

KB 11.06.1983