BeE 332.500

Leistungsauftrag betreffend Vollbringung von medizinischen Leistungen für die Einwohnergemeinde Bettingen zwischen der Gemeindeverwaltung Bettingen, im Folgenden «Bettingen» bezeichnet, und dem Gemeindespital Riehen, im Folgenden «GSR» bezeichnet

Vom 7. Juli 1999

1. Präambel

1 Unter dem Namen «Gemeindespital Riehen» besteht eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit, mit eigenem Vermögen und dem Recht der Selbstverwaltung. Die Gebäulichkeiten sind Eigentum der Gemeinde Riehen. Das GSR dient der spitalmässigen Grundversorgung akut- und chronischkranker Patientinnen und Patienten der Medizin, Chirurgie sowie Geriatrie und betreibt ein Ambulatorium. Das GSR wurde mit entsprechendem Leistungsauftrag gemäss KVG Art. 39 in die gemeinsame Spitalliste von Basel-Stadt und Basel-Landschaft aufgenommen. 2 Das GSR ist für Bettingen das nächstgelegene Akutspital mit 24 h Notfalldienst. Die Bettinger Bevölkerung nutzt die Dienstleistungen des GSR in einem ihrer Bevölkerungszahl entsprechenden Umfang. Die vorliegende Vereinbarung verpflichtet das GSR zur Erbringung von medizinischen Leistungen (vgl. Punkt 4.) für die Bettinger Bevölkerung und die Gemeinde Bettingen zur Entschädigung dieser bezogenen Leistungen (vgl. Punkt 5.). Dieser freiwillige Beitrag soll Ausdruck der Verbundenheit mit der Gemeinde Riehen und dem Gemeindespital Riehen sein.

2. Rechtsgrundlagen

1 Grundlage dieses Leistungsauftrages bilden insbesondere die nachfolgend genannten Gesetze und Verordnungen – Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) – Gemeinsame Spitalliste Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Ordnung für das Gemeindespital Riehen vom 23. April 1997

3. Dauer der Vereinbarung

1 Diese Vereinbarung gilt für die Dauer von zwei Jahren 1999 und

2000.

Wird diese bis 30. September 2000 nicht gekündigt, so verlängert sie sich stillschweigend um ein Jahr. Anschliessend sind die Vertragsparteien gehalten die Vereinbarung neu auszuhandeln.

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332.500 BeE Bettingen: Einwohnergemeinde

4. Leistungsgruppen 1 Das GSR sichert die Grundversorgung in den Bereichen Medizin und Chirurgie inkl. Orthopädie im Raum Riehen/Bettingen. Das GSR verpflichtet sich in den Leistungsgruppen stationäre Akutversorgung, Geriatrie, Notfall und Ambulatorium alle Patienten aller Versicherungskategorien aus Bettingen aufzunehmen und nach den allgemeinen im Kanton Basel-Stadt geltenden medizinischen Massstäben zu behandeln. Im GSR integriert ist ein Alters- und Pflegeheim. Die Bettinger Bevölkerung ist den Riehener Bewohnern gleichgestellt.

5. Kontraktsumme 1 Die Berechnung der Kontraktsumme erfolgt wie folgt: – Ambulatorium Pauschal p.a. Fr. 25 000.– – Pro Behandlungstag Bettinger Einwohner Teil- und Stationäre Versorgung, 50% des Tarifs Grundversicherung Einwohner Kanton Basel-Stadt. 2 Das Kostendach der Kontraktsumme wird auf Fr. 100 000.– p.a. festgelegt.

6. Rechnungsstellung 1 Die Rechnungsstellung des Gemeindespitals erfolgt im voraus als à- Konto-Zahlung jeweils im 1. Semester des laufenden Jahres und wird von Bettingen bis zum 1. August beglichen. Mit der Rechnungsstellung des Folgejahres wird die definitive Abrechnung des abgelaufenen Jahres verrechnet.

7. Reporting 1 Der Gemeinderat Bettingen erhält den Jahresbericht und Jahresrechnung des Gemeindespitals. Der Verwalter des Gemeindespitals informiert bezüglich wichtiger Spitalangelegenheiten die Vorsteherin des Ressorts Gesundheit periodisch, mindestens aber einmal jährlich.

8. Unterschriften Für das Gemeindespital Riehen Riehen, den 7. Juli 1999 Matthias Spielmann, Verwalter

Für die Einwohnergemeinde Bettingen

Bettingen, den 7. Juli 1999

Peter Nyikos, Gemeindepräsident

Raymond Schmid, Gemeindeverwalter