Merkblatt externe Prüfung Emissionsintensität (Startet einen Download)
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Amt für Wirtschaft und Arbeit
υ Basler Standortpaket
Merkblatt gültig für das Gesuchsjahr 2026 Umwelt: externe Prüfung Emissionsintensität Grundlage: § 30 Abs. 3 der Verordnung zum Standortförderungsgesetz vom 24. Juni 2025
A. Ausgangslage
Mit dem Gesuch um Fördermittel für gesamthaft verminderte Tonnen CO₂eq ist im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung (Klimaberichterstattung) anhand der Indikatoren «Anzahl Mitar- beitende» oder «Vollzeitäquivalente» die Reduktion der Emissionsintensität im Vergleich zum Vorjahr nachzuweisen.
B. Wie erfolgt der Nachweis?
Was muss geprüft werden? Zur Qualitätssicherung und zur Gewährleistung der Richtigkeit der Angaben aus dem Bericht sind die für das Gesuch benötigten Angaben durch eine vom Kanton anerkannte externe Prüfinstanz zu prüfen. Geprüft werden muss nicht zwingend der ganze Bericht, sondern nur die Scope-1- Treibhausgasemissionen sowie die Angaben zum Indikator für das massgebende Geschäftsjahr und für das Vorjahr.
Deklarationsformular Emissionsintensität Der Kanton stellt den gesuchstellenden juristischen Personen ein «Deklarationsformular Emissi- onsintensität» (siehe Abschnitt C, Punkt 2) für den Nachweis der genannten Angaben zur Verfü- gung. Das «Deklarationsformular Emissionsintensität» mit den berechneten Reduktionen der Emissionsintensitäten bzw. den Angaben aus der Klimaberichterstattung ist durch eine externe, vom Kanton anerkannte Prüfinstanz zu prüfen und per Unterschrift zu bestätigen.
Ausnahme bei vorliegendem Prüfbericht Falls die Scope-1-Emissionen bereits im Rahmen einer Prüfung von einer externen, vom Kanton anerkannten Prüfinstanz validiert wurden (mindestens «limited assurance») und entsprechende Berichte vorliegen, muss das «Deklarationsformular Emissionsintensität» nicht von der externen Prüfinstanz unterzeichnet werden. Das Deklarationsformular ist dennoch auszufüllen, firmenintern zu unterschreiben und hochzuladen. Zusätzlich müssen bei der Gesuchstellung beide Prüfbe- richte (massgebendes und vorangegangenes Geschäftsjahr) eingereicht werden.
C. Externe, vom Kanton anerkannte Prüfinstanz
Als Prüfinstanz werden Revisionsstellen, Verifizierungsstellen von Klimaberichten, Organisatio- nen oder Personen mit nachweislicher Expertise in der Erstellung oder Prüfung von Klimaberich- ten (z.B. Personen aus der Liste Beratende Netto-Null-Fahrpläne, siehe Abschnitt D, Punkt 1) oder vom Bund akkreditierte Energieberatende anerkannt.
Stand: 20. April 2026 Seite 1/2
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
D. Weiteres
1. Liste Beratende Netto-Null-Fahrpläne:
https://www.itinero.admin.ch/de/beraterin-oder-berater-finden
2. Download als Excel: Deklarationsformular Emissionsintensität
Stand: 20. April 2026 Seite 2/2