Formular K Krankheitskosten / Z Zuwendungen / F Kinderbetreuungskosten (Ansichtsexemplar) (Startet einen Download)

Krankheitskosten 2025

Zuwendungen / Kinderbetreuungskosten siehe Rückseite

PersID

Person 1 Name

Vorname

Person 2 Name

Vorname

ex s

Aufwendungen

Gesamtkosten gemäss Bescheinigung der Krankenkasse

Spalte 1

Krankheit / Unfall

CHF

Spalte 2

Behinderung

CHF

Als Aufwendungen infolge Krank-

heit oder Unfall abzugs­fähig sind

Pflegekosten gemäss Bescheinigung

i

medizinisch bedingte Auslagen wie

Arztkosten, Aus­lagen für Spitäler,

Hotellerie- / Betreuungskosten gemäss Bescheinigung

Kliniken, ­Heilstätten, Pflegeheime,

em ch

ärztlich verordnete Medikamente,

­Brillen, Apparate, Kuren und Zahn-

behandlungskosten (nach Abzug

der Leistungen der Kranken­kasse

oder sonstiger ­Versicherungen so-

wie gegebenenfalls nach Abzug an-

teiliger Lebens­haltungskosten). Bei

­häuslicher Pflege sind die Kosten

Abzüglich Kostenbeteiligung von Drittpersonen

der Kranken- oder Hauspflege ab-

Krankenkasse / Versicherungen / Kanton

ziehbar, gekürzt um den Teil, wel-

cher der Lebenshaltung dient.

Hilflosenentschädigung AHV / IV

t

Krankheits- und behinderungsbedingte Ergänzungsleistungen

Als Aufwendungen infolge

pl s­

­Behinderung abzugsfähig sind die

Zwischentotal

Kosten, die einer behinderten Per-

son als Folge ihrer voraussichtlich

Abzüglich 50% der Hotellerie- / Betreuungskosten bei Heimaufenthalt

dauernd körperlichen oder psychi-

schen Behinderung entstanden sind.

Total der ungedeckten Kosten

Als Person mit einer Behinderung

An

gelten Bezüger und Be­zügerinnen

von Leistungen der IV und von Hilf­

ar

losen­ent­schädi­gungen sowie Heim-

bewohnende und Spitex-Patienten

und ­‑Patientinnen mit einem täg­

lichen Pflege- und Betreuungsauf-

wand von min­destens 60 Minuten.

Nur die selbst getragenen (nicht

von der Kranken- oder Unfall­ver­

sicherung übernommenen) Auf-

wendungen sind abziehbar. Sie sind

mit Belegen (z.B. Steuer­nachweis

Berechnung

709

710

719 Nettoeinkommen I (Übertrag von Steuererklärung, Seite 3, Ziffer 709)

Behinderungsbedingte Kosten (Spalte 2)

Nettoeinkommen II

113211 113211

  • 113211

113211 Kanton

  • 113211

113211

Bund

oder Leistungsabrechnungen der

Krankenkasse und Pflegeheime)

720 Krankheits- und unfallbedingte Kosten (Spalte 1)

113211 113211

nachzuweisen.

720 Pauschale (gemäss Wegleitung)

722 Abzüglich Selbstbehalt von 5% des Nettoeinkommens II

+ 113211 + 113211

Nicht abzugsfähig sind Auslagen

für nicht ärztlich verordnete Medi­ka­

(Ziffer 719), höchstens die Summe der Ziffern 720

– 113211 – 113211

mente, Schlankheitskuren, Fitness­

abonnements, Schönheitsbehand-

Zwischentotal

113211 113211

lungen, Selbsterfahrungskurse,

­Lebensberatungen und eigene­

Behinderungsbedingte Kosten (Spalte 2)

+ 113211 + 113211

­Pflegeleistungen ­sowie die Kosten

für Aufenthalte in ­Altersheimen.

725 Total der abziehbaren Krankheits-, Unfall-

Nicht abziehbar sind insbesondere

auch die Prämien der Kranken- und

Unfallversicherung.

und Behinderungskosten

113211 113211

Übertrag in die Steuer­ Übertrag in die Steuer­

erklärung Seite 3, Ziffer 725 erklärung Seite 3, Ziffer 725

(Kanton)

(Bund)

15030121250000

Krankheitskosten

K

15030.a.02.25

Zuwendungen 2025 Krankheitskosten siehe Vorderseite

PersID

Person 1 Name

Vorname

Person 2 Name

Vorname

Abziehbar sind freiwillige Beiträge

Beiträge an politische Parteien

Kanton

Bund

und Zuwendungen an politische

Name der begünstigten Partei

CHF

CHF

ex s

­Parteien. Abziehbar sind die Kosten

bis höchstens CHF 10'600.–

beim Kanton bzw. CHF 10'600.–

beim Bund.

Übertrag aus Aufstellung

Total Beiträge

13211

13211

i

Übertrag in die Steuer­

Übertrag in die Steuer­

erklärung ­Seite

3,

erklärung ­Seite 3,

Ziffer 680

­Ziffer 680

em ch

Abziehbar sind freiwillige Zuwen-

Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen

CHF

dungen oder Spenden an juristische

Name der begünstigten Institution

Personen mit Sitz in der Schweiz, die

im ­Hinblick auf öffentliche oder auf

ausschliesslich gemeinnützige

Übertrag aus Aufstellung

­Zwecke von der Steuerpflicht befreit

sind, wenn sie insgesamt mindes-

tens CHF 100.– im Jahr betragen.

Der Abzug beträgt höchstens 20%

Zuwendungen

113211

t

des Nettoeinkommens (Steuer­

erklärung Seite 3, Ziffer 709).

Kanton

Bund

höchstens 20% des

höchstens 20% des

pl s­

Nettoeinkommens (Ziffer 709)

Nettoeinkommens (Ziffer 709)

Total der abziehbaren Zuwendungen

113211 113211

Übertrag in die Steuer­

Übertrag in die Steuer­

erklärung ­Seite 3, ­Ziffer 732

erklärung

­Seite 3, ­Ziffer 732

An ar

Zum Abzug berechtigt sind ­Eltern,

die wegen Erwerbs­tätigkeit, Aus­

bildung oder Erwerbsunfähigkeit

nicht in der Lage sind, ihre Kinder

selbst zu ­betreuen. Bei Ehegatten /

P1+P2 müssen beide erwerbstätig

sein. ­Abziehbar sind die Kosten bis

Kinderbetreuungskosten 2025

Krankheitskosten siehe Vorderseite

1. Kind

Name

Vorname

Tatsächliche Kosten

Abzüglich erhaltene Beiträge

Total Geburtsdatum

höchstens: Kanton CHF 26'000, Bund CHF 25'800

Berechnung der

­tatsächlichen Kosten

Abziehbare Kosten

Kanton

CHF

Abziehbare Kosten

Bund

CHF

höchstens CHF 26'000.– beim Kanton

bzw. CHF 25'800.– beim Bund für die

­Betreuung eines Kindes durch eine

2. Kind

Dritt­person (z.B. Tagesheim, Tages­

Name

mutter). Der Abzug ist nur für ­Kinder

Vorname Geburtsdatum

möglich, die das 14. Altersjahr noch

Tatsächliche Kosten

nicht voll­endet haben. Er kann somit

bis zum 14. Geburtstag des drittbe-

Abzüglich erhaltene Beiträge

treuten Kindes beansprucht werden.

Die Kinder­betreu­ungs­kosten sind

Total höchstens: Kanton CHF 26'000, Bund CHF 25'800

mit ­Belegen nachzuweisen.

3. Kind

Name

Vorname Geburtsdatum

Tatsächliche Kosten

Abzüglich erhaltene Beiträge

– Total höchstens: Kanton CHF 26'000, Bund CHF 25'800

Total der abziehbaren Kinderbetreuungskosten

13211 13211

Übertrag in die Steuer­ Übertrag in die Steuer­

erklärung ­Seite 3, ­ erklärung ­Seite 3, ­

Ziffer 670

Ziffer 670

15030122250000

Zuwendungen Z Kinderbetreuungskosten F