Tatsächlicher Kostenabzug Privatliegenschaften ab 2023 PDF, 662.66k
Kantonale Steuerverwaltung KSTV Abteilung Liegenschaftsbewertungen Kantonale Joseph-Piller-Strasse 13, CH-1701 Freiburg
www.fr.ch/scc/de/pub/liegenschaftsbewertung.htm Steuerverwaltung Besonderes Merkblatt Januar 2023 für den tatsächlichen Kosten- abzug bei Privatliegenschaften sowie für Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umwelt- schutz dienen
Gültig ab der Veranlagungsperiode 2023
Direction des finances DFIN
Finanzdirektion FIND
INHALT DES VORLIEGENDEN MERKBLATTES
Seiten
1. Allgemeines.......................................................................................2
2. Gesetzliche Grundlagen.....................................................................3
3. Tatsächlicher Kostenabzug bei Privatliegenschaften............................3
4. Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen.....5
5. Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau.................................6
6. Restaurierungsarbeiten an unbeweglichen Kulturgütern. ...................7
7. Ausscheidungskatalog für die Abgrenzung des tatsächlichen Kosten
abzuges bei Liegenschaften des Privatvermögens und
wertvermehrender Aufwendungen....................................................8
Finanzdirektion, Januar 2023
1. Allgemeines
Dieses Merkblatt dient den steuerpflichtigen Personen, die den Abzug der notwen- digen Unterhaltskosten der Privatliegenschaften, der Versicherungsprämien für diese Liegenschaften sowie der durch Drittpersonen verursachten Verwaltungskos- ten geltend machen wollen; dabei kann man wählen zwischen:
dem Abzug der tatsächlichen Kosten
oder dem Pauschalabzug (10% des Bruttoertrages der Mieten oder des Eigenmietwertes für Liegenschaften mit Gebäudealter von weniger als 10 Jahren sowie 20% des Bruttoertrages der Mieten oder des Eigenmiet- wertes für Liegenschaften mit Gebäudealter von mehr als 10 Jahren).
Wird der Abzug der tatsächlichen Kosten verlangt, bildet dieses Merkblatt eine Ergänzung zu den Angaben unter Code 4.310 der allgemeinen Wegleitung zur Steuererklärung für natürliche Personen. Dieses Merkblatt legt auch fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Verhältnis die Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Restaurierungskosten an unbeweglichen Kulturgütern (Denkmalpflege) sind ebenfalls abzugsberechtigt. Steuerpflichtige, welche einen Abzug für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen geltend machen, müssen das System des tatsächlichen Kostenabzuges wählen. Steuerpflichtige, welche den tatsächlichen Kostenabzug für Privatliegenschaften beantragen, haben zusammen mit der Steuererklärung einzureichen: - das spezielle Ausscheidungsformular mit Beschreibung der durchgeführten Arbeiten, wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt; mit den entsprechenden Beweisstücken (Kopien nummerierter Rechnungen und Zahlungsbelege); Der Nettozahlungsbetrag ist einzusetzen (Rabatte, Skonti und Vergütungen von Versicherungsleistungen abgezogen); Bei Kassenbelegen sind sämtliche Einkaufspositionen einzeln auf dem Ausscheidungsformular aufzuführen und zu beschreiben (genaue Bezeichnung, Art, Verwendung, usw.);
Bei tiefgreifenden und/oder komplexen Arbeiten ist ein detaillierter Aus- führungsbeschrieb beizulegen;
Bei An- und Umbau, Erweiterung, Ausbau und Umnutzung, sowie bei Ar- beiten an Aussenanlagen, ein Plandossier und/oder Fotos, die den Ver- gleich vor und nach den Arbeiten ermöglichen.
Erhaltene oder berechnete Subventionen, Beiträge, Entschädigungen und Vergütungen (inkl. Versicherungsleistungen).
Baubewilligungen von Gemeinde und Kanton, inklusive Pläne in Farbe
Beweisstücke und Belege: Bitte keine Originale zustellen. Die eingereichten Dokumente werden eingescannt und anschliessend vernichtet.
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Bitte bewahren Sie die Originale bei sich auf, da diese bei einer Kontrolle einver- langt werden können. Der Abzug wird auf der Grundlage des Datums der Zahlung von Anzahlungen und Rechnungen gewährt.
Die kantonale Steuerverwaltung behält sich das Recht vor, jederzeit eine Expertise und Ortsbesichtigung durchzuführen.
2. Gesetzliche Grundlagen
Gesetz vom 6. Juni 2000 über die Kantonssteuer (DStG);
Verordnung vom 11.12.2109 über den Abzug der Kosten von Liegenschaf- ten des Privatvermögens und der dem Energiesparen und dem Umwelt- schutz dienenden Investitionen;
Energiegesetz vom 9. Juni 2000;
Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG);
Gesetz vom 7. November 1991 über den Schutz der Kulturgüter.
3. Tatsächlicher Kostenabzug bei Privatliegenschaften
Vom Einkommen können die werterhaltenden Aufwendungen abgezogen werden, nicht aber die wertvermehrenden und anderen Aufwendungen.
3.1 Werterhaltende abzugsberechtigte Aufwendungen
die Unterhalts- und Betriebskosten:
1. Auslagen für Reparaturen und Renovationen, die nicht wertvermehrende
Aufwendungen darstellen;
2. Einlagen in den Reparatur- oder Erneuerungsfonds (Art. 712 l ZGB) von
Stockwerkeigentumsgemeinschaften, sofern diese Mittel nur zur Bestreitung von Unterhaltskosten für die Gemeinschaftsanlagen verwendet werden;
3. Betriebskosten: wiederkehrende Gebühren für Kehrrichtentsorgung
(nicht aber Gebühren, die nach dem Verursacherprinzip erhoben werden); Abwasserentsorgung, Strassenbeleuchtung und -reinigung, Strassenunterhaltskosten, Liegenschaftssteuern, die als Objektsteuern gelten; die Kosten für den Unterhalt und Betrieb des Liftes usw., soweit der Eigentümer/die Eigentümerin hierfür aufzukommen hat;
4. Sachversicherungsprämien für die Liegenschaft (Brand-, Wasserschäden-,
Glas- und Gebäudehaftpflichtversicherungen, nicht aber Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherungen); 5. die Kosten der Verwaltung für vermietete Objekte: Auslagen für Porto, Te- lefon, Inserate, Formulare, Betreibungen, Prozesse, Entschädigungen an Lie- genschaftsverwalter, Entschädigungen an den Hauswart, usw. (nur die tat-
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sächlichen Auslagen, jedoch keine Entschädigung für die eigene Arbeit des Eigentümers/der Eigentümerin); 6. für die Abgrenzung dieser Kostenarten hat die Kantonale Steuerver- waltung als Richtlinie den auf der Innenseite wiedergegebenen Ausscheidungskatalog gemäss Kapitel 9 geschaffen. Im Besonderen sind dies die Kosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung, Betriebskosten und Verwaltung bei vermieteten Liegenschaften, bei selbstgenutzten Liegenschaften und im Stockwerkeigentum als selbstgenutzte Liegenschaft.
3.2 Nicht abziehbare Kosten
1. Investitionen, die den Wert der Liegenschaft erhöhen (Erweiterungen,
Verbesserungen, neue Installationen), oder die der Fertigstellung respek- tive der Vollendung (Endausbau der Lokalitäten, Fertigstellung der Umge- bung, usw.) eines Bauwerkes dienen (sogenannte Gestehungskosten);
2. Investitionen, welche zum Zweck haben die Räumlichkeiten umzunutzen,
umzubauen oder das Gebäude zu erweitern.
3. Einmalige Beiträge des Eigentümers/der Eigentümerin, wie Strassen-,
Trottoir-, Schwellen-, Werkleitungsbeiträge, Anschlussgebühren für Ka- nalisation, Abwasserreinigung, Wasser, Gas, Strom, Fernseh- und Gemein- schaftsantennen usw.;
4. Heizungs- und Warmwasseraufbereitungskosten, die mit dem Betrieb der
Heizanlage oder der zentralen Warmwasseraufbereitungsanlage direkt zusammenhängen, insbesondere Energiekosten;
5. Wasserzinse sind grundsätzlich nicht abziehbare Unterhaltskosten, ausser
diejenigen, die der Eigentümer/die Eigentümerin für vermietete Objekte, selber übernimmt und nicht auf die Mieter überwälzt;
6. Verwaltungskosten sowie Entschädigungen an den Hauswart oder die
Hauswartin, Gartenunterhalt (Rasen, Hecken, Bäume usw.) für selbstge- nutzte Liegenschaften; 7. die Zahlungen Dritter wie Entschädigungen von Versicherungen, Subven- tionen, usw. (von den betroffenen Kosten in Abzug zu bringen);
8. Sackgebühren für Kehrichtentsorgung sowie Kurtaxen (Zweitwohnung).
3.3 Investitionen, die teilweise den Wert vermehren
Erzeugen Investitionen bei Teilen der Liegenschaft einen Mehrwert, oder werden im Zuge einer Modernisierung alte Einrichtungen durch solche mit vergleichsweise höherem Komfort oder grösserer Leistungsfähigkeit ersetzt, so können nicht die gesamten Auslagen als Unterhaltskosten abgezogen werden. In diesem Falle haben Sie den Ausscheidungskatalog zu beachten.
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3.4 Einlagen in den Erneuerungsfonds einer Stockwerkeigentümer- gemeinschaft Beiträge in den Erneuerungs- und Reparaturfonds von Eigentumswohnungen sind abziehbar, sofern reglementarisch und tatsächlich jede andere Verwendung als zur Deckung von Reparatur- und Instandhaltungskosten ausgeschlossen ist. Wenn dann später aus diesem Fonds Unterhaltsarbeiten bezahlt werden, kann dafür kein wei- terer Abzug mehr angemeldet werden.
4. Investitionen, die dem Energiesparen und dem
Umweltschutz dienen Zusätzlich zu den bereits aufgeführten Abzügen hat die steuerpflichtige Person die Möglichkeit, die energiesparenden und dem Umweltschutz dienenden Investitionen in Abzug zu bringen. Diese Investitionen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen an bestehenden Gebäuden. Subventionen sowie finanzielle Unterstützungsbeiträge in diesem Zusammenhang sind von den Investitionen in Abzug zu bringen.
4.1 Abzugsberechtigte Investitionen
Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, sind insbesondere:
Massnahmen zur Verminderung der Energieverluste der Gebäudehülle;
Massnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen;
Kosten für energietechnische Analysen und Energiekonzepte;
Kosten für den Ersatz von Haushaltgeräten mit grossem Stromverbrauch, die im Gebäudewert eingeschlossen sind.
Diese Investitionen unterteilen sich nach den im Ausscheidungskatalog verwendeten Prozentsätzen in Instandhaltungskosten und Energieeinsparungskosten. Kein Abzug wird gewährt für Investitionen bei einem neuen Gebäude und während den ersten fünf Jahren nach seiner Fertigstellung. Beispiel: Bei einem Neubau mit Baujahr 2018 und älter, sind diese ab Steuerperiode 2023 abzugsberechtigt. Steuerpflichtige, welche den Pauschalabzug beantragen, können keinen zusätzlichen Abzug für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen geltend machen.
4.2 Neubauten und Gebäudeerweiterungen
Kein Abzug für Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, wird gewährt, wenn es sich um einen Neubau oder um eine Gebäudeerweiterung handelt. Dasselbe gilt für früher unbeheizte Räume, die in beheizbare Räume umgewandelt werden (Ausbau von Estrich, Kellerräumen, usw.). Erweitert eine steuerpflichtige Person ein Gebäude und lässt gleichzeitig im bestehen- den Gebäudeteil Investitionen ausführen, welche dem Energiesparen und dem Umwelt- schutz dienen, so können nur diese in Abzug gebracht werden.
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5. Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau
5.1 Rückbaukosten
Als abziehbare Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau gelten die Kosten der Demontage von Installationen, des Abbruchs des vorbestehenden Gebäudes sowie des Abtransports und der Entsorgung des Bauabfalls.
Nicht abziehbar sind insbesondere die Kosten von Altlastensanierungen des Bodens und von Geländeverschiebungen, Rodungen, Planierungsarbeiten sowie Aushu- barbeiten im Hinblick auf den Ersatzneubau.
Die steuerpflichtige Person hat der Kantonalen Steuerverwaltung (KSTV) den beab- sichtigen Rückbau der Liegenschaft vor Beginn der Arbeiten zu melden und ihr die abziehbaren Kosten, gegliedert nach Demontage-, Abbruch-, Abtransport- und Ent- sorgungskosten, in einer separaten Abrechnung auszuweisen. Orientierung für die Auflistung der zum Abzug berechtigenden Kosten schafft der Baukostenplan (SN 506 500 / Ausgabe 2017).
Rückbaukosten sind nur insoweit abziehbar, als der Ersatzneubau durch dieselbe steuerpflichtige Person vorgenommen wird.
5.2 Ersatzneubau
Als Ersatzneubau gilt ein Bau, der nach Abschluss des Rückbaus eines Wohnge- bäudes oder eines gemischt genutzten Gebäudes innerhalb zwei Jahren auf dem gleichen Grundstück errichtet wird und eine gleichartige Nutzung aufweist.
Als Ersatzneubau gilt ein Bau, der nach Abschluss des Rückbaus eines Wohnge- bäudes oder eines gemischt genutzten Gebäudes innert angemessener Frist auf dem gleichen Grundstück errichtet wird und eine gleichartige Nutzung aufweist. Beim Ersatzneubau handelt es sich um ein neu erstelltes Gebäude, das auf dem gleichen Grundstück wie das vorbestehende Gebäude errichtet worden ist. Demge- genüber handelt es sich beim Neubau um ein erstmalig erstelltes Gebäude «auf der grünen Wiese». Eine zentrale Grundvoraussetzung für die Geltendmachung der Rückbaukosten ist die Sicherstellung der gleichartigen Nutzung des Ersatzneubaus im Vergleich zum vorbestehenden Gebäude. Gleichartige Nutzung wird unter fol- genden Prämissen erfüllt:
Nutzung vorbestehendes Gebäude Nutzung Ersatzneubau
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Beheiztes oder klimatisiertes Wohnge- Beheiztes oder klimatisiertes Wohnge- bäude bäude. Die Integration eines gewerblich genutzten Liegenschaftsteils ist eben- falls zulässig.
Gemischt genutztes Gebäude (Anteil Gemischt genutztes Gebäude (Anteil Wohnen und Anteil Gewerbe) Wohnen und Anteil Gewerbe). Ein ausschliesslich beheiztes oder klima- tisiertes Wohngebäude ist ebenfalls zulässig.
Keine gleichartige Nutzung liegt vor, wenn ein vorbestehendes, unbeheiztes Ge- bäude (beispielsweise ein Stall, eine Scheune oder ein Autounterstand), durch ein beheiztes oder klimatisiertes Wohngebäude ersetzt wird. Entsprechende Rückbau- kosten berechtigen somit nicht zum Abzug. Das gilt auch für ein früher gewerblich genutztes Gebäude (beispielsweise ein Lagerraum), auf dessen Grundstück neu ein ausschliesslich beheiztes oder klimatisiertes Wohngebäude errichtet wird. Auch bei diesem Beispiel fehlt die gleichartige Nutzung.
6. Restaurierungsarbeiten an unbeweglichen Kulturgütern
Kosten für die Restaurationsarbeiten an unbeweglichen Kulturgütern sind abzieh- bar, wenn sie: auf Grund gesetzlicher Vorschriften; im Einvernehmen mit den Behör- den oder auf deren Anordnung hin; denkmalpflegegerecht ausgeführt worden sind. Diese Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein. Nur die nicht durch Subventionen gedeckten Kosten sind abziehbar. Im Zusammenhang mit An-, Aus- und Umbau der Liegenschaft, Umnutzung, oder wenn die Gesamtinvestitionen wirtschaftlich einem Neubau (Quasineubau) gleich- zustellen sind, muss zusätzlich zur Kostenausscheidung ein Dokumentendossier eingereicht werden. Dieses enthält die detaillierte Zusammenstellung der denk- malpflegerischen Restaurierungskosten und den Bericht über die geschützten und zu restaurierenden Teile des Gebäudes der Kantonalen Denkmalpflege, sowie die Baugesuchspläne in Farbe. Lediglich Mehrkosten, die durch architektonische Auflagen im Zusammenhang mit dem unter Schutz stellen der Liegenschaft entstehen, können abgezogen werden. Es obliegt den Steuerpflichtigen aufzuzeigen und zu beweisen, dass diese Auflagen die Baukosten erhöht haben.
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7. Ausscheidungskatalog für die Abgrenzung des tatsächli- chen Kostenabzuges bei Legenschaften des Privatver- mögens und wertvermehrender Aufwendungen
Bei Anwendung dieser | Liste ist Nachfolgendes zu beachten: | |
Spalte MW | = | Mehrwert / Anlagekosten (nicht abziehbar) |
Spalte UNT | = | Notwendige Unterhaltskosten an Privatliegenschaften, Ver- sicherungsprämien für diese Liegenschaften sowie die durch Drittpersonen verursachten Verwaltungskosten (abziehbar) |
Spalte ESI | = | Abziehbare Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, oder Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau. Kein Abzug für energiesparende Investiti- onen bei einem neuen Gebäude. |
Spalte AK | = | Andere Kosten (nicht abziehbar) |
Um die Aufgabe | der steuerpflichtigen Person zu erleichtern, ist auf der letzten Seite | |
des Merkblattes als Beispiel ein Ausscheidungsformular abgedruckt. Zusätzliche Auskünfte erteilt die Kantonale Steuerverwaltung.
Januar 2023 | Kantonale Steuerverwaltung |
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INHALTSVERZEICHNIS | |||
Fassade | 1 | Elektrische Installationen | 7.3 |
Fassaden / Fenster / Balkone / Storen / | Telefon-, TV- und Multimedia- Installa- | ||
Fensterläden | 1.1 | tionen | 7.4 |
Gerüstungen | 1.2 | Brandverhütung | 7.5 |
Brandmauer | 1.3 | Alarmanlagen | 7.6 |
Wintergarten / Windfänge und Verglas- | Zentralstaubsauger | 7.7 | |
ungen bei Terrassen / Balkonen | 1.4 | ||
Hauseingangsschleuse / Windfang | 1.5 | Umgebung Aussenanlagen | 8 8.1 |
Dächer | 2 | Kanalisationen und Hauszuleitungen | |
Flach- und Giebeldächer / Spengler- | inklusiv Aushub- und Erdarbeiten | 8.2 | |
arbeiten / Blitzableiter | 2.1 | ||
Estrichausbau | 2.2 | Kosten für Betrieb und Verwaltung | |
Hausbock und Schwamm | 2.3 | von Liegenschaften Kosten für Heizung und | 9 |
Wände im Innern | 3 | Warmwasseraufbereitung | 9.1 |
Maler- und Tapezierarbeiten / Wand- | Kosten für Verwaltung inklusiv | ||
und Deckenverkleidungen / Türen | 3.1 | Nebenkosten | 9.2 |
Treppen / Treppenhaus / Geländer | 3.2 | Bei selbstgenutzten Liegenschaften | 9.3 |
Aufzüge / Lift | 3.3 | Im Stockwerkeigentum als selbst- | |
Vorhänge und innere Storen | 3.4 | genutzte Liegenschaft | 9.4 |
Bodenbeläge | 4 | Verschiedenes 10 | |
Bewohnte Räume | 4.1 | Abbrucharbeit / Wiederaufbau 10.1 | |
Balkone / Terrassen | 4.2 | Gebühren / Handänderungssteuer / Anstösserbeiträge an Gemeinden 10.2 Architekten- und Ingenieurhonorare 10.3 | |
Wohneinrichtungen | 5 | Baubewilligung / Bauprojektkosten 10.4 | |
Kücheneinrichtungen | 5.1 | Bauversicherungen 10.5 | |
Badzimmer | 5.2 | Schwimmbad / Schwimmteich 10.6 | |
Waschmaschine / Wäschetrockner | 5.3 | Werkzeuge / Geräte 10.7 Mobiliar 10.8 | |
Heizungen / Lüftungen / | Energietechnische Analysen und | ||
erneuerbare Energien | 6 | Thermographien 10.9 | |
Verbrennung / Heizkessel | 6.1 | Präventive Massnahmen vor | |
Umstellen der Energie | 6.2 | Naturgefahren 10.10 | |
Erneuerbare Energien / Fernwärme- | Asbestsanierung 10.11 | ||
heizung / Sonnenkollektoren | 6.3 | ||
Zusätzliche Installationen | 6.4 | ||
Kamin | 6.5 | Rückbaukosten im Hinblick auf den | |
Heizöltank / Brennstofflager | 6.6 | Ersatzneubau 11 | |
Cheminée / Ofen | 6.7 | Rückbaukosten 11.1 | |
Warmwasseraufbereitung | 6.8 | Grundstück 11.2 | |
Lüftung / Klimaanlage | 6.9 | Ersatzneubau 11.3 | |
Sanitäre und elektrische Installationen / | |||
Brandverhütung | 7 | ||
Installationen und Leitungen im Allgemei- | |||
nen (Wasser, Heizung, Elektrizität, | |||
Gas, Fernsehen, Telefon, usw.) | 7.1 | ||
Wärmeverteilung und Sanitär | 7.2 | ||
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Bezeichnung MW UNT ESI AK
1 Fassade
Im Allgemeinen a) Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1 b) Fassadenreinigung (Hochdruck) 1/1 c) Neubemalung 1/1
1.1. Fassaden / Fenster / Balkone / Storen / Fensterläden
1.1.1 Fassadenrenovation
a) Überdecken einer vorbestandenen Verkleidung durch Eternit, Aluminium oder anderes statt Bemalung 1/3 2/3
b) Renovationsarbeiten an Naturstein-Fassaden (Sandstein) 1/1
c) Fassadenisolationsarbeiten inklusiv Verkleidung, an- passen der Fensterbänke und Halterungen 1/2 1/2
1.1.2 Fenster
a) Ersatz mit besserem Isolationswert 1/2 1/2 b) Ersatz mit besserem Schall- oder Einbruchschutz 1/3 2/3
1.1.3 Fensterscheiben
Ersetzen gebrochener Glasscheiben sofern die Kosten nicht durch Dritte oder einer Versicherung entschädigt wurden 1/1
1.1.4 Fensterläden und Storen aussen
a) Storen und Rollladenkasten anstelle von Fensterläden 1/2 1/2
b) Ersetzen mechanischer Storen durch elektrisch ange- triebene 1/3 2/3
1.1.5 Sonnenstoren
a) Neueinbau 1/1
b) Ersetzen mechanischer Storen durch elektrisch angetriebene 1/3 2/3
1.1.6 Balkon
a) Reparatur / gleichwertiger Ersatz in Wert und Qualität 1/1 b) Vergrösserung inkl. Abbruch und Wiederaufbau 1/1
1.1.7 Mückenschutzgitter / Insektenschutzgitter
Ersteinbau / Reparatur / Ersatz 1/1
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Bezeichnung MW UNT ESI AK Ersteinbau / Reparatur / Ersatz
1.2 Gerüstungen
1.2.1 Gerüstkosten sind proportional nach den Anteilen
Mehrwert-, Unterhaltskosten und energiesparenden Investitionen aufzuteilen % % % %
1.3 Brandmauer
1.3.1 Erstellen von Brandmauern (zuvor den Subventionsbe- trag der KGV in Abzug bringen) a) im Zusammenhang mit Anbauten oder Umbauten 1/1
b) im Auftrag der Feuerpolizei ohne bauliche Verände- rungen 1/2 1/2
1.4 Wintergarten / Windfänge und Verglasungen bei
Terrassen / Balkonen
1.4.1 Anbau Wintergarten, Windfängen und Verglasungen
bei Terrassen und Balkonen (kein Abzug im Sinne des Energiesparens, Neubau) 1/1
1.5 Hauseingangsschleuse / Windfang
1.5.1 Einrichten eines unbeheizten Windfanges (Hausein- gangsschleuse) ohne Schaffung von zusätzlichem Raum über Normbedarf 1/1
1.5.2 Einrichten eines beheizten Windfanges (Hauseingangs- schleuse) 1/1
2 Dächer
Im Allgemeinen a) Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1 b) Verbessern der thermischen Isolation 1/2 1/2 c) Umbau / Aufstockung / Erweiterung 1/1 d) Jährlicher Unterhaltsvertrag 1/1
2.1 Flach- und Giebeldächer / Spenglerarbeiten /
Blitzableiter
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Bezeichnung MW UNT ESI AK
2.1.1 Flachdächer
a) Erstellen eines Dachstuhls inklusiv Bedachung über ein undichtes Flachdach , Dachraum nicht nutzbar (ohne Zugang) 1/2 1/2
b) Erstellen eines Dachstuhls inklusiv Bedachung über ein undichtes Flachdach , Dachraum nutzbar 1/1
2.1.2 Spenglerarbeiten / Blitzableiter
a) Neueinbau und Erweiterung infolge Anbau 1/1
2.2 Estrichausbau
2.2.1 Einbau von Zimmern oder Wohnungen (kein Abzug für
Isolationsarbeiten im Sinne des Energiesparens, Neubau) 1/1
2.3 Hausbock und Schwamm
2.3.1 Kosten für deren Bekämpfung (Holzbehandlung) 1/1
3 Wände im Innern
Im Allgemeinen a) Auffrischen / reparieren / gleichwertiger Ersatz 1/1
b) Ersatz einer Wandverkleidung durch bessere Qualität 1/3 2/3
c) im Zusammenhang mit Umbauarbeiten und Anbauten 1/1
3.1 Maler- und Tapezierarbeiten / Wand- und Decken- verkleidungen / Türen 3.1.1 a) Maler- und Tapezierarbeiten 1/1 b) Erstüberdeckung 1/1
c) Anbringen einer inneren Isolation an Fassadenwänden oder Kellerdecken inklusiv Standard-Überdeckung 1/2 1/2
3.1.2 Umbau, Abbruch und Wiederaufbau von Wänden inklu- siv Folgekosten 1/1
3.1.3 Türen und Garagentore
a) Reparatur / Ersatz in gleichwertiger Qualität und Preis 1/1 b) Reparatur / Ersatz mit Mehrwert / besserer Qualität 1/3 2/3
c) Installieren elektrischer Antriebe und Schliesssysteme 1/1
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Bezeichnung MW UNT ESI AK
d) Ersteinbau infolge Um-und Anbau oder für Neubauten 1/1
3.2 Treppen / Treppenhaus / Geländer
3.2.1 Ersetzen einer Holztreppe durch eine Betontreppe (oder
umgekehrt) inklusiv Folgekosten 1/2 1/2
3.2.2 Ersetzen der Geländer durch bessere Qualität 1/3 2/3
3.3 Aufzüge / Lift
3.3.1 a) Reparatur / gleichwertiger Ersatz in Wert und Qualität 1/1
b) Reparatur / Ersatz mit Mehrwert / besserer Qualität
3.4 Vorhänge (Gardinen) und innere Storen
3.4.1 Lieferung und Ersatz 1/1
4 Bodenbeläge
Im Allgemeinen a) Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1 b) Ersatz mit Mehrwert / besserer Qualität 1/3 2/3 c) Ersteinbau 1/1
4.1 Bewohnte Räume
4.1.1 a) Sanierung Parkett (schleifen und versiegeln) 1/1
b) Einbringen eines Unterlagsboden auf bestehendem Boden 1/1
4.2 Balkone / Terrassen
4.2.1 Abdichten des Terrassenbodens und verlegen von Ze- mentplatten 1/2 1/2
5 Wohneinrichtungen
5.1 Kücheneinrichtungen
5.1.1 a) Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1 b) Ersatz mit Mehrwert / besserer Qualität 1/3 2/3 c) Ersatz mit Ausrüstungs- und Komfortverbesserung 1/2 1/2
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Bezeichnung MW UNT ESI AK
d) Installieren einer Küchenkombination anstelle einer einfachen Spültischkombination ohne eingebaute Apparate 2/3 1/3
e) Einbauen zusätzlicher Küchengeräte und Einbauten 1/1 f) Ersteinbau oder Erweiterung 1/1
5.2 Badezimmer
5.2.1 a) Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1 b) Ersatz mit Mehrwert / besserer Qualität 1/3 2/3 c) Ersatz mit Ausrüstungs- und Komfortverbesserung 1/2 1/2
d) Installieren einer Badewanne oder Dusche mit Hy- dro-Massage, Dusch-WC anstelle von Standard-Appa- raten 2/3 1/3
e) Installieren zusätzlicher Apparate 1/1 f) Ersteinbau oder Erweiterung 1/1
5.3 Waschmaschine / Wäschetrockner
5.3.1 Reparatur / Ersatz
a) bei vermieteten Liegenschaften, sofern die Benüt- zung der Maschine im Mietzins inbegriffen ist, oder die Einnahmen für deren Benützung im Einkommen aufgeführt sind. Nutzen Eigentümer/innen dieselben Geräte wie die Mieter, ist nur der Anteil „Mieter“ abzugsberechtig 1/1
b) bei selbstgenutzten Liegenschaften (ohne Mieter) auch für Stockwerkeigentum (Mobiliar) 1/1
6 Heizungen / Lüftungen / erneuerbare Energien
6.1 Verbrennung / Heizkessel
6.1.1 Reparatur / gleichwertiger Ersatz (in Leistung und Wert) 1/1
6.2 Umstellen der Energie
6.2.1 Bei gleichbleibendem Heizvolumen inkl. Folgekosten,
jedoch ohne Bewilligungs- und Anschlussgebühr a) Umstellen der Energie (Gas und Öl) 1/1
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Bezeichnung MW UNT ESI AK
b) Ersetzen von Raum-, Etagenheizungen (Öl-, Holzofen oder elektrische Radiatoren) durch eine fossile Zent- ralheizung mit Wärmeverteilung 1/2 1/2
6.3 Erneuerbare Energien / Fernwärmeheizung /
Sonnenkollektoren
6.3.1 Bei gleichbleibendem Heizvolumen inkl. Folgekosten,
jedoch ohne Bewilligungs- und Anschlussgebühr (jedoch ohne Anlagen zur Beheizung von Schwimmbäder, Ge- wächshäuser und dgl.)
a) Ersetzen der bestehenden Heizung durch ein Alter- nativsystem; Einbau von Wärmepumpen, Wärme- kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien (als zu fördernde erneuerbare Energien gelten: Sonnenenergie, Geothermie, mit oder ohne Wärmepumpen nutzbare Umgebungswärme, Windenergie und Biomasse inkl. Holz oder Biogas) 1/2 1/2
b) Ersatz einer elektrischen Heizung durch ein Alterna- tivsystem inklusive Wärmeverteilung (z.B. Wärme- pumpe) 1/2 1/2
c) Anschluss an eine Fernwärme-Heizzentrale inkl. ein- maliger Anschlussbeitrag 1/2 1/2
d) Ersetzen einer Luft-Wärmepumpe durch eine Wär- mepumpe mit Erdsonden (Geothermie) 1/2 1/2
e) Einbau von thermischen Sonnenkollektoren 1/1
f) Einbau von Sonnenkollektoren (Photovoltaik) für umweltfreundliche Stromproduktion 1/1
g) Installation Speicherbatterien von Photovoltaikanlagen 1/1 h) Ersatz Speicherbatterien von Photovoltaikanlagen 1/1 i) Periodischer Revisionsvertrag der Photovoltaikanlage 1/1 j) Garantie-Vertrag der Photovoltaikanlage 1/1
6.4 Zusätzliche Installationen
6.4.1 a) Automatische Regulierung der Wärmeproduktion 1/1 b) Thermostatventile 1/1 c) Elektronische Heizkostenverteiler 1/1 6.4.2 a) Ersteinbau / Reparatur / Ersatz Klimagerät 1/1 b) Ersteinbau / Reparatur / Ersatz eines Kühlsystems, Free cooling 1/1
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Bezeichnung MW UNT ESI AK
6.5 Kamin
6.5.1 a) Reparatur / Ersatz 1/1
b) Kaminsanierung durch Einziehen eines rostfreien Stahlrohres 1/2 1/2
6.6 Heizöltank / Brennstofflager
6.6.1 Ersatz / Tanksanierung (Verkleidung) 1/1
6.6.2 bisher im Erdreich, neu Einrichtung im Keller, Öltank inklusiv Abdichten der Auffangwanne a) bei gleichbleibendem Fassungsvermögen 1/1 b) bei grösserem Fassungsvermögen 1/3 2/3
c) Ausserbetriebsetzung des alten Tankes (auffüllen, Grabarbeiten, Transport, usw.) 1/1
6.6.3 Neuerstellung eines Tankraumes gemäss den geltenden
Verordnungen und Vorschriften 1/1
6.6.4 Renovation Tank / Tankraum gemäss den geltenden
Verordnungen und Vorschriften 1/1
6.6.5 Periodische Kontrolle und Revision des Öltanks 1/1
6.7 Cheminée / Ofen
6.7.1 a) Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1 b) Einfaches Cheminée umbauen in Warmluftcheminée 1/2 1/2
c) Ersatz einfaches Cheminée durch Schwedenofen oder durch Speicherofen mit Specksteinausrüstung 1/2 1/2
d) Ersteinbau 1/1
6.8 Warmwasseraufbereitung
6.8.1 Boiler
a) Reparatur / gleichwertiger Ersatz (in Leistung und Wert) 1/1 b) Erstinstallation und zusätzliche Einrichtung 1/1 c) Ersatz durch grösseres Modell 1/3 2/3
d) Zusätzliche Installation zum bestehenden Heizkessel für die Warmwasseraufbereitung (Sonnenkollektor, Boiler, Regulierung) 1/1
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Bezeichnung MW UNT ESI AK
e) Ersatz durch ein Model (gleiches Volumen) mit integ- rierter Wärmepumpe 1/2 1/2
f) Entkalkung der Warmwasserinstallationen 1/1
6.9 Lüftung / Klimaanlage / Dampfabzug
6.9.1 Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1
6.9.2 Auswechseln der Filter 1/1
6.9.3 Einbau von Wärmerückgewinnungsgeräten in bestehen- den Lüftungs- und Klimaanlagen (Wärmetauscher) 1/1
6.9.4 Ersteinbau einer kontrollierten Lüftung 1/1
7 Sanitäre und elektrische Installationen / Brandverhütung
7.1 Installationen und Leitungen im Allgemeinen
(Wasser, Heizung, Elektrizität, Gas, Fernsehen, Telefon, usw.) 7.1.1 a) Reparatur / gleichwertiger Ersatz (in Menge und Wert) 1/1 b) Erstinstallation / Erweiterung 1/1 c) Einmalige Anschlussgebühren 1/1
7.2 Wärmeverteilung und Sanitär
7.2.1 Frostschäden an Leitungen (an Versicherungen weiter- belastet) 1/1
7.2.2. Wasser-Enthärtungsanlagen
a) Ersteinbau 1/1 b) Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1 c) Ersatz durch ein besseres Gerät (Salzbetrieb) 1/2 1/2 d) Salzverbrauch / Service-Abonnement 1/1
7.2.3 Wärmeverteilung
Umstellen von Heizkörper auf Bodenheizung (Folgekos- ten gem. Ziffer 4) 1/1
7.2.4 Warmwasser- und Heizungsleitungen
a) Isolieren der Leitungen in nicht geheizten Zonen 1/1
17
Bezeichnung MW UNT ESI AK b) Sanierung der Leitungen 1/1
7.3 Elektrische Installationen
7.3.1 a) Reparatur / gleichwertiger Ersatz (in Menge und Wert) 1/1
b) Gesamterneuerung der Installation, Anpassung an Vorschriften, jedoch ohne Erweiterung 1/3 2/3
c) Kontrolle und Reparatur der Installationen 1/1 d) Neue Installation / Erweiterung / Umbau 1/1
e) Lampen und/oder Leuchtmitteln Ersatz bei selbstbe- wohnten Liegenschaften (im Eigenmietwert enthal- ten) 1/1
f) Lampen und/oder Leuchtmitteln Ersatz bei vermie- teten Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen (im Mietertrag enthalten) 1/1
g) Ladestationen für elektrische Fahrzeuge Installation / Reparatur / Ersatz 1/1
7.4 Telefon-, TV- und Multimedia- Installationen
7.4.1 a) Ersteinrichtung inkl. Anschlussgebühr des Betreibers 1/1 b) Einrichtung und Ersatz von Antennen 1/1 c) Empfangsgebühren 1/1
7.5 Brandverhütung
7.5.1 Anschaffung und Ersatz der Handfeuerlöscher (zuvor
Subventionsbetrag der KGV in Abzug bringen) 1/1
7.5.2 Periodische Kontrolle und Reparatur von Feuerlöschern 1/1
7.6 Alarmanlagen
7.6.1 a) Ersteinrichtung / Erweiterung / Anschlussgebühr 1/1 b) Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1 c) Überwachungskosten / Abonnement / Telefonanschluss 1/1
7.7 Zentralstaubsauger
7.7.1 a) Erstinstallation / Erweiterung 1/1
b) Reparatur / gleichwertiger Ersatz der fixen Zent- raleinheit und fest eingebauten Leitungen 1/1
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Bezeichnung MW UNT ESI AK
c) Reparatur / gleichwertiger Ersatz von Zubehör (Schlauch, Halter, Griffe, Filter, Bürsten, usw.) 1/1
8 Umgebung
8.1 Aussenanlagen
Grundsatz Bei selbstgenutzten Liegenschaften (Einfamilienhaus, Stockwerkeigentum, Wohnung im Mehrfamilienhaus), gelten alle Kosten, die der Bequemlichkeit dienen, wie z.B. jährlich wiederkehrende Räumungs- und Reinigungsarbeiten, Rasenunterhalt, Schneeräumung, Kosten an Kulturen, Hecken und Bäume schneiden usw. als Einkommensverwendung und sind nicht abziehbar. Diese Kosten sind bei vermieteten Objekten abziehbar (sofern sie nicht auf die Mieter überwälzt werden).
8.1.1 Garten- und Aussenanlagen inklusive Grünflächen,
Hecken, Sichtschutzelemente, Pergolas, bioklimatische Pergolas, Teichanlagen, Brunnen, Spielplätze, Terrassen über 30 m2 oder solche die nicht ans Gebäude grenzen, usw. a) Neugestaltung / Erweiterung / Umbau 1/1 b) Unterhalt und Ersatz für selbstgenutzte Liegenschaften 1/1
c) Unterhalt und Ersatz für vermietete Objekte (sofern sie nicht auf die Mieter überwälzt werden). 1/1
8.1.2 Feste Einfriedung, Stützmauern
a) Ersteinbau / Erweiterung / Umbau 1/1 b) Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1 c) Ersatz mit Mehrwert / besserer Qualität 1/3 2/3
d) Ersatz einer Böschung durch eine Stützmauer oder Böschungsverbauung 1/1
8.1.3 Zufahrt / Wege / Plätze / Terrassen am Gebäude (bis 30 m2)
a) erster Belagseinbau (Teerung, Pflastersteine, Zement- platten, usw.). 1/1
b) Reparatur / gleichwertiger Ersatz bei gleichbleiben- der Fläche 1/1
c) Ersatz mit Mehrwert / besserer Qualität 1/3 2/3
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Bezeichnung MW UNT ESI AK
d) Ersetzen einer Terrasse in Pflastersteinen, Steinplat- ten usw. durch eine Holzterrasse (oder umgekehrt) 1/2 1/2
8.1.4 Bodenverbesserungen: entwässern (drainieren), stützen,
humusieren usw. 1/1 8.2 Kanalisationen und Hauszuleitungen inklusiv Aus- hub- und Erdarbeiten
8.2.1 Im Allgemeinen
a) Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1 b) Vergrösserung / Erweiterung infolge Anbau 1/1
c) einmalige Anschlussgebühren und Mitfinanzierung an gemeinschaftliches Netz 1/1
d) Anpassen gemäss Vorschrift an die Norm, ARA- Anschluss, Trennsystem einbauen, Meteorwasser / Schmutzwasser 1/2 1/2
e) Ersteinbau 1/1
8.2.2 Kanalisationen / Gruben / Schächte
a) Reinigen (Kanalspülung) und entleeren 1/1
b) ausser Betrieb nehmen der Klärgrube (Auffüllen mit Sand) und Kurzschliessen der Klärgrube 1/1
c) Ausgraben der Klärgrube inkl. Folgekosten 1/1
8.2.3 Wasser- und Hauszuleitung
Anschliessen an ein anderes Verteilernetz (gemein- schaftliches Netz), nicht inbegriffen die einmalige Anschlussgebühr 1/1
8.2.4 Regenwassernutzung
a) Ersteinbau / Reparatur / Ersatz von Installationen zur Regenwassernutzung 1/1
9 Kosten für Betrieb und Verwaltung von Liegenschaften
9.1 Kosten für Heizung und Warmwasseraufberei- tung
9.1.1 Bei vermieteten und selbstgenutzten Liegenschaften
sowie Stockwerkeigentum a) Brennstoffe und die Energie, die verbraucht wurden 1/1
20
Bezeichnung MW UNT ESI AK b) die Elektrizität zum Betrieb von Brennern und Pumpen 1/1 c) Kaminfeger und Feuerungskontrolle 1/1
d) Der Unterhaltsvertrag oder die periodische Revision der Heizungsanlage und Warmwasseraufbereitung, ohne Entkalkung der Warmwasserinstallationen (siehe 6.8.1f) 1/3 2/3
e) den Service von Wärmezählern 1/1 f) die laufende Wartung 1/1
g) die Versicherungsprämien, soweit sie sich ausschliess- lich auf die Heizungsanlage beziehen 1/1
h) der Verwaltungsaufwand, welcher mit dem Betrieb der Heizungsanlage zusammenhängt 1/1
9.2 Kosten für Verwaltung inklusiv Nebenkosten (in- sofern diese nicht gesondert den Mietern verrech- net werden)
9.2.1 Bei vermieteten Liegenschaften, mit Ausnahme des
selbstgenutzten Anteils
a) Porti, Telefon, Besoldung Verwalter, Hauswartkosten, Inseratekosten (ausgenommen Erstvermietung), Betreibungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit den Mietzinseinnahmen 1/1
9.2.2 Versicherungen (in den Mietzinseinnahmen enthalten)
a) Liegenschaftsbezogene Versicherungsprämien für Brand-, Wasserschaden, Glasbruch und Gebäudehaft- pflicht 1/1
b) Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung 1/1
c) für kombinierte Versicherungen: Ohne Nachweis über die detaillierte Zusammensetzung der Prämien. 1/2 1/2
9.2.3 Nebenkosten (insofern diese nicht gesondert den Mie- tern verrechnet werden)
21
Bezeichnung MW UNT ESI AK
a) Liegenschaftssteuer; gemeinschaftliche Beleuch- tung (Zählernummer angeben); Reinigen der Ge- mein-schaftsräume, Strassen, Gehsteige und Plätze sowie die Schneeräumungsarbeiten; Kehrichtabfuhr- gebühren; Service-Abonnemente für Aufzüge, Klima- und Lüftungsanlagen; Kosten für das Düngen und die Pflege von Rasen und natürlichen Gartenzäunen; Fällen von Bäumen; Werkzeuge für den Hauswart 1/1
9.3 Bei selbstgenutzten Liegenschaften (Eigenmietwert)
9.3.1 Betriebskosten
a) Liegenschaftsbezogene Versicherungsprämien für Brand-, Wasserschaden, Glasbruch und Gebäudehaft- pflicht 1/1
b) Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung 1/1
c) für kombinierte Versicherungen: Ohne Nachweiss über die detaillierte Zusammensetzung der Prämien. 1/2 1/2
d) Liegenschaftssteuer 1/1
9.3.2 Nebenkosten
a) Beseitigung und Reinigung von Abwasser (unver- schmutzt und verschmutzt) / Jährliche Grundgebühr 1/1
b) Reinigung von Abwasser / Betriebsgebühr (anhand verbrauchter Wassermenge) 1/1
c) Trinkwasser / Jährliche Grundgebühr, Wasserver- brauch, Zählermiete 1/1
d) Kehricht / Jährliche Grundgebühr 1/1
e) Kehricht / Sack- oder Gewichtsgebühren (Verbrauchs- abhängig) 1/1
f) Aufenthaltsgebühr / Kurtaxe (Zweitwohnung) 1/1 g) Energiekosten (Elektrisch, Gas, ÖL, usw.) 1/1
h) Verschiedene Beiträge (Grundeigentümerverbände, Hauseigentümerverbände, etc.) 1/1
9.4 Im Stockwerkeigentum als selbstgenutzte Liegen- schaft
9.4.1 Unterhaltskosten / Andere nicht abziehbare Kosten
a) Reparatur und Unterhalt am Eigentum (Sonderrecht) 1/1 b) Liegenschaftssteuer 1/1
22
Bezeichnung | MW UNT ESI AK | ||
c) Kehricht / Jährliche Grundgebühr | 1/1 | ||
d) Kehricht / Sack- oder Gewichtsgebühren (Verbrauchs- abhängig) 1/1
e) Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung | 1/1 | ||
f) Aufenthaltsgebühr / Kurtaxe (Zweitwohnung) | 1/1 | ||
g) anteilmässig (Wertquote): . Unterhalt und Reparatur der gemeinsamen Anlagen 1/1 . Beitrag Renovationsfond 1/1 . Liegenschaftsbezogene Versicherungsprämien für Brand-, Wasserschaden, Glasbruch und Gebäude- haftpflicht (KGV und Privatversicherer) 1/1 . Gebäudeversicherung und Gebäudehaftpflicht 1/1 . Unterhaltsabonnement, Lift 1/1 . Beseitigung und Reinigung von Abwasser (unver- schmutzt und verschmutzt) / Jährliche Grundgebühr 1/1 . Reinigung von Abwasser / Betriebsgebühr (an- hand verbrauchter Wassermenge) 1/1 . Trinkwasser / Jährliche Grundgebühr, Wasserver- brauch, Zählermiete 1/1 . Verwaltungskosten 1/1 . Hauswartung / Gartenpflege 1/1 . Werkzeuge und Geräte 1/1 . TV-, Internet-, Telefon-Abonnement 1/1 . Bankkosten 1/1 . Energiekosten (Elektrisch, Gas, ÖL, usw.) 1/1 . Kosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung 1/1
h) Verschiedene Beiträge (Grundeigentümerverbände, Hauseigentümerverbände, etc.) 1/1
10 Verschiedenes
10.1. Abbrucharbeit (Kapitalverlust) / Wiederaufbau | |||
(Gestehungskosten) | |||
10.1.1 Abbruch einer Mauer (alt 2 Zimmer, neu 1 Zimmer) | 1/1 | ||
23
Bezeichnung MW UNT ESI AK
10.1.2 Teilweiser oder totaler Abbruch inklusive Folgekosten
(sog. Gebäudeauskernung) 1/1
10.1.3 Neubau oder Wiederaufbau abgebrochener Gebäudeteile 1/1
10.1.4 Rekonstruktion alter Teile im Zusammenhang mit einer
Renovation ohne Umbau 1/1
10.1.5 Umnutzung von Räumen 1/1
10.2 Gebühren / Handänderungssteuer / Anstösserbei- träge an Gemeinden 10.2.1 Gebühren, Schuldbriefe, Handänderungssteuer, Advo- kats-, Notar-, oder Gerichtskosten 1/1
10.2.2 Vermessungen, Parzellierung, Grundbuchgebühren,
Güterzusammenlegung, usw. 1/1
10.2.3 Kosten für Generelle Neuvermessung (verordnet) 1/1
10.2.4 Anstösserbeiträge an Gemeinde für Strassen, Gehsteige,
inklusiv erste Teerung der Strassen und Zufahrtsplätze 1/1
10.2.5 Anwalts- und Prozesskosten im Zusammenhang mit dem
Erhalt des Liegenschaftsertrags 1/1
10.3 Architekten- und Ingenieurhonorare
10.3.1 Soweit sie Arbeiten an Gebäuden betreffen sind Archi- tekten-, Ingenieur- und übrige Honorare (z. B. Kosten für energietechnische Analysen und Energiekonzepte) proportional nach den Kostenanteilen aufzuteilen. % % % %
10.3.2 Honorare welche nur Umbau oder die Befriedigung per- sönlicher Bedürfnisse betreffen, sind nicht abzugsfähig 1/1
10.3.3 Kosten für nicht ausgeführte Projekte stellen Einkom- mensverwendung dar und sind deshalb nicht abzugsfähig 1/1
10.4 Baubewilligung / Bauprojektkosten
10.4.1 Umbauarbeiten und Anbauten
a) wenn Ausführung dem Projekt entspricht 1/1 b) wenn Bau nicht ausgeführt wird 1/1
10.5 Bauversicherungen
10.5.1 Bauversicherung und Haftpflichtversicherung des
Bauherrn 1/1
24
Bezeichnung MW UNT ESI AK
10.6 Schwimmbad / Schwimmteich
10.6.1 Gleichwertige Reparatur an fest eingebautem
Schwimmbad / Schwimmteich (im Ertragswert der Liegen- schaft enthalten) 1/1
10.6.2 Betriebskosten (Produkte zur Wasserbehandlung, Fil- termedien, Reinigung, Wartung, Ein- und Auswintern, usw.) 1/1
10.6.3 Gleichwertige Reparatur / Ersatz der Filter- und Pum- penanlage 1/1
10.6.4 Zusätzliche Schwimmbadausstattungen wie Schwimm- badheizung (Wärmepumpe, Solarmodule, usw.), automatische Regelanlagen zur Wasseraufbereitung (Salzelektrolyse, Chlor- und PH-Regler, usw.), Ge- genstromanlage, usw.. Diese sind im Eigenmietwert des Schwimmbades / Schwimmteiches nicht enthalten 1/1
10.6.5 Ersatz und Reparatur einer Schwimmbadüberdachung
oder einer soliden Schwimmbadabdeckung werden nur bei deklarierten Schwimmbädern mit Überdachung (zu Fr. 5.-/m2) zugelassen. Kein Abzug für mobile (nicht fest verbaute) Abdeckungen 1/1
10.6.6 Mobile Schwimmbadausstattung wie Abdeckplanen,
Reinigungsroboter, usw. 1/1
10.7 Werkzeuge / Geräte
10.7.1 Anschaffung und Unterhalt von Werkzeugen und Gerä- ten, Rasenmäher, Gartengeräte usw. 1/1
10.8 Mobiliar
10.8.1 Einrichtungsgegenstände, Möblierung, mobile Haus- haltsgeräte (Kühl- und Tiefkühlgeräte, Radiatoren, usw.); Leuchtmittel, usw. sind nicht im Wert der Liegen- schaft inbegriffen und sind nicht abzugsberechtigt 1/1
10.9 Energietechnische Analysen und Thermografien
10.9.1 Energietechnische Analysen und Thermografien in Be- zug auf eine Verbessreung der Gebäudedämmung 1/1
10.10 Präventive Massnahmen vor Naturgefahren
10.10.1 Massnahmen im Zusammenhang mit einer Erweite- rung oder einem Neubau 1/1 25
Bezeichnung MW UNT ESI AK
10.10.2 Massnahmen für bestehende Häuser
a) Staatlich koordinierte Massnahmen zur Umsetzung einer Reglementierung oder eines Entscheides 1/2 1/2
b) Durch Versicherungen auferlegte nötige Massnah- men um den Versicherungsschutz weiterhin zu gewährleisten 1/2 1/2
c) Freiwillige Massnahmen: Kostenaufteilung der ausgeführten Arbeiten anhand des vorliegenden Merkblattes % % % %
10.11 Asbestesanierung
a) Im Zusammenhang mit Renovationsarbeiten 1/1
b) Im Zusammenhang mit Investitionen die den Wert der Liegenschaft erhöhen 1/1
11. Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau
11.1 Rückbaukosten
a) Demontagekosten von Lüftungs- und Heizungsinstal- lationen sowie Sanitär- und Elektroanlagen 1/1
b) Abbruchkosten des vorbestehenden Gebäudes 1/1
c) Abtransportkosten für die aus dem Rückbau resultie- rende örtliche Verschiebung des Bauabfalls 1/1
d) Entsorgungskosten für die auf den Rückbau zurückzuführende Beseitigung des Bauabfalls 1/1
e) Architektenhonorare für den Rückbau 1/1
f) Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Abbruchbewilligung 1/1
11.2 Grundstück
a) Altlastensanierungen des Bodens 1/1 b) Geländeverschiebungen 1/1 c) Rodungen 1/1
d) Über den Rückbau hinausgehende Erd- und Aushubarbeiten im Hinblick auf den Ersatzneubau 1/1
11.3 Ersatzneubau
a) Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Ersatzneu- bau 1/1
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Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV
Rue Joseph-Piller 13, Case postale, 1701 Fribourg
T +41 26 305 33 00 www.fr.ch/scc
EN IM EC SP
Kantonale Steuerverwaltung KSTV Abteilung Liegenschaftsbewertungen Kantonale Joseph-Piller-Strasse 13, CH-1701 Freiburg
www.fr.ch/scc/de/pub/liegenschaftsbewertung.htm Steuerverwaltung Besonderes Merkblatt Januar 2023 für den tatsächlichen Kosten- abzug bei Privatliegenschaften sowie für Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umwelt- schutz dienen
Gültig ab der Veranlagungsperiode 2023
Direction des finances DFIN
Finanzdirektion FIND