Grundlagen für die Berechnung der Quellensteuertarife des Kantons 2023 PDF, 273.42k
Übersicht über die Grundlagen für die Berechnung der Quellensteuertarife des Kantons (Art. 73 DStG)
Berufskosten
Medianwert der effektien Lohneinkünfte 2) 3) Art. 73 Abs. 3 DStG
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Erläuterungen und Hinweise:
1) Sämtliche Abzüge erfolgen auf dem Bruttolohn und werden unter Berücksichtigung von Artikel 73 DStG festgelegt (SGF 631.1).
2) Die Abzüge für NBUV-Prämien und Beiträge an die berufliche Vorsorge (2. Säule) sowie der Medianwert der Lohneinkünfte werden aufgrund einer speziell für die ESTV erstellten Auswertung des BfS im Rahmen der Haushaltsbudgeterhebung (HABE) festgelegt.
3) Für die Berechnung der Quellensteuertarife C und N wird für die Satzbestimmung höchstens der Medianwert der Lohneinkünfte als Einkommen des anderen Ehegatten berücksichtigt .
4) Die Quellensteuertarife L, M, N, P und Q gelten für Grenzgänger und Grenzgängerinnen im Sinne von Art. 15a DBA Schweiz-Deutschland.
5) Verordnung über die Quellensteuer (SGF 631.32)
6) Der Betrag hängt vom Nettoeinkommen ab (vor Sozialabzüge), s. Art. 36 Abs. 1 Bst. a für die genaue Berechnung
7) Der Betrag hängt vom Einkommen vor Abzug für bescheidene Verhältnisse ab, s. Art. 36 Abs. 2 für die genaue Berechnung