II D/2/2

Verordnung über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Pensionskasse

Vom 14.11.2000 (Stand 01.09.2014)

(Erlassen vom Regierungsrat am 14. November 2000)

Art. 1

Die Teuerungszulagen auf den Renten der Pensionskasse betragen:

  1. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1951 und dem 30. Juni 1958 pensioniert wurden: 296 Prozent

  2. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1958 und dem 30. September 1962 pensioniert wurden: 273 Prozent

  3. für Rentner, die zwischen dem 1. Oktober 1962 und dem 30. Juni 1965 pensioniert wurden: 239 Prozent

  4. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1965 und dem 31. Dezember 1967 pensioniert wurden: 209 Prozent

  5. für Rentner, die zwischen dem 1. Januar 1968 und dem 30. Juni 1970 pensioniert wurden: 186 Prozent

  6. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 31. März 1971 pensioniert wurden: 169 Prozent

  7. für Rentner, die zwischen dem 1. April 1971 und dem 30. Juni 1973 pensioniert wurden: 142 Prozent

  8. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1973 und dem 31. Dezember 1977 pensioniert wurden: 105 Prozent

  9. für Rentner, die in den Jahren 1978 und 1979 pensioniert wurden: 91 Prozent

  10. für Rentner, die in den Jahren 1980 und 1981 pensioniert wurden: 83 Prozent

  11. für Rentner, die in den Jahren 1982 bis 1984 pensioniert wurden: 61 Prozent

  12. für Rentner, die in den Jahren 1985 bis 1987 pensioniert wurden: 47 Prozent

  13. für Rentner, die im Jahr 1988 pensioniert wurden: 34 Prozent

  14. für Rentner, die im Jahr 1989 pensioniert wurden: 31 Prozent

  15. für Rentner, die im Jahr 1990 pensioniert wurden: 25 Prozent

  16. für Rentner, die im Jahr 1991 pensioniert wurden: 19 Prozent

  17. für Rentner, die im Jahr 1992 pensioniert wurden: 13 Prozent

  18. für Rentner, die im Jahr 1993 pensioniert wurden: 10 Prozent

  19. für Rentner, die im Jahr 1994 pensioniert wurden: 7 Prozent

  20. für Rentner, die im Jahr 1995 pensioniert wurden: 6 Prozent

  21. für Rentner, die im Jahr 1996 pensioniert wurden: 4 Prozent

  22. für Rentner, die im Jahr 1997 pensioniert wurden: 4 Prozent

  23. für Rentner, die im Jahr 1998 pensioniert wurden: 4 Prozent

  24. für Rentner, die im Jahr 1999 pensioniert wurden: 3 Prozent

  25. für Rentner, die im Jahr 2000 pensioniert wurden: 2 Prozent

Art. 2

Die Teuerungszulagen auf den Renten der Lehrerversicherungskasse betragen:

  1. für Rentner, die zwischen dem 1. Juni 1952 und dem 30. Juni 1958 pensioniert wurden: 296 Prozent

  2. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1958 und dem 30. September 1962 pensioniert wurden: 273 Prozent

  3. für Rentner, die zwischen dem 1. Oktober 1962 und dem 30. Juni 1965 pensioniert wurden: 239 Prozent

  4. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1965 und dem 31. Dezember 1967 pensioniert wurden: 209 Prozent

  5. für Rentner, die zwischen dem 1. Januar 1968 und dem 30. Juni 1970 pensioniert wurden: 186 Prozent

  6. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 31. März 1971 pensioniert wurden: 169 Prozent

  7. für Rentner, die zwischen dem 1. April 1971 und dem 30. Juni 1973 pensioniert wurden: 142 Prozent

  8. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1973 und dem 31. Dezember 1977 pensioniert wurden: 105 Prozent

  9. für Rentner, die in den Jahren 1978 und 1979 pensioniert wurden: 91 Prozent

  10. für Rentner, die in den Jahren 1980 und 1981 pensioniert wurden: 83 Prozent

  11. für Rentner, die in den Jahren 1982 bis 1984 pensioniert wurden: 61 Prozent

  12. für Rentner, die in den Jahren 1985 bis 1987 pensioniert wurden: 47 Prozent

  13. für Rentner, die im Jahr 1988 pensioniert wurden: 34 Prozent

  14. für Rentner, die im Jahr 1989 pensioniert wurden: 31 Prozent

  15. für Rentner, die im Jahr 1990 pensioniert wurden: 25 Prozent

  16. für Rentner, die im Jahr 1991 pensioniert wurden: 19 Prozent

  17. für Rentner, die im Jahr 1992 pensioniert wurden: 13 Prozent

  18. für Rentner, die im Jahr 1993 pensioniert wurden: 10 Prozent

  19. für Rentner, die im Jahr 1994 pensioniert wurden: 7 Prozent

  20. für Rentner, die im Jahr 1995 pensioniert wurden: 6 Prozent

  21. für Rentner, die im Jahr 1996 pensioniert wurden: 4 Prozent

  22. für Rentner, die im Jahr 1997 pensioniert wurden: 4 Prozent

  23. für Rentner, die im Jahr 1998 pensioniert wurden: 4 Prozent

  24. für Rentner, die im Jahr 1999 pensioniert wurden: 3 Prozent

  25. für Rentner, die im Jahr 2000 pensioniert wurden: 2 Prozent

Art. 3

Die Teuerungszulagen auf den hypothetischen Renten der Sparmitglieder bleiben auf 130 Punkten belassen.

Art. 4

Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft.

Der Beschluss über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Beamten- und Lehrerversicherungskasse vom 2. Dezember 1996 wird damit aufgehoben.

SBE VIII/8 481