V A/12/1/2

Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit

Vom 01.05.1977 (Stand 01.05.1977)

(Erlassen von der Landsgemeinde am 1. Mai 1977)

Art. 1

Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 21. Januar 1976 über die polizeiliche Zusammenarbeit bei.

Art. 2

Der Vollzug obliegt dem Regierungsrat. Er kann über unwesentliche Änderungen der Vereinbarung beschliessen.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt nach der Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft.

SBE I/2 41