VII B/2/4

Beschluss über die Gewährung eines Kantonsbeitrages von 13,5 Millionen Franken zur Gesamterneuerung des Sportzentrums Glarner Unterland (SGU)

Vom 06.05.2001 (Stand 06.05.2001)

(Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2001)

Ziff. 1

Der Kanton gewährt dem Sportzentrum Glarner Unterland (SGU) an die Gesamterneuerungskosten von 31,25 Millionen Franken einen Beitrag von 43,2 Prozent im Maximum 13,5 Millionen Franken.

Ziff. 2

Zur Finanzierung des maximalen Beitrages von 13,5 Millionen Franken erhebt der Kanton einen Bausteuerzuschlag von 0,5 Prozent auf der einfachen Staatssteuer ab dem 1. Januar 2002.

Ziff. 3

Der Regierungsrat wird ermächtigt, zusätzliche Abschreibungen zu Lasten der Erfolgsrechnung des Kantons vorzunehmen.

Ziff. 4

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

SBE VII/9 485