VIII D/5/3
Beschluss über die Höhe der Kinderzulage für Arbeitnehmer
Vom 10.10.2007 (Stand 01.01.2008)
Der Landrat,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 12. Mai 1974 über Kinderzulagen für Arbeitnehmer,
beschliesst:
Art. 1
Die Kinderzulage für Arbeitnehmer beträgt monatlich 200 Franken für jedes zulagenberechtigte Kind.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Der Beschluss vom 29. Januar 2003 wird damit aufgehoben.
SBE X/6 370