01 Merkblatt Schenkungssteuer

Finanzen und Gesundheit Steuerverwaltung Hauptstrasse 11 CH-8750 Glarus Glarus, 26. Oktober 2021

Merkblatt

Schenkungssteuer

1. Rechtliche Grundlagen

Nach Art. 117 StG unterliegen der Schenkungssteuer freiwillige Zuwendungen unter Leben- den sowie aus Stiftungen, soweit der Empfänger aus dem Vermögen eines andern ohne ent- sprechende Gegenleistung bereichert wird. Nach Abs. 2 sind insbesondere Schenkungen unter Lebenden, Vorempfänge in Anrechnung an die künftige Erbschaft sowie Zuwendungen zur Errichtung einer Stiftung und an eine bestehende Stiftung steuerbar.

2. Steuerpflicht

Steuerpflichtig ist der Empfänger der Zuwendung (Beschenkter). Bei Zuwendungen von Nutzniessungen oder wiederkehrenden Leistungen ist der Nutzniesser oder Leistungsemp- fänger steuerpflichtig. Bei Zuwendungen an eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossen- schaft ist der Eigentümer der Beteiligung steuerpflichtig (Art. 122 StG). Der Steueranspruch entsteht im Zeitpunkt des Vollzugs.

3. Steuerbefreiung

Zuwendungen an den Ehegatten, an direkte Nachkommen sowie an Adoptivkinder des Schenkers sind steuerfrei.

Steuerfrei sind ausserdem die Zuwendung von Hausrat und persönlichen Gebrauchsgegen- ständen und übliche Gelegenheitsgeschenke bis zum Betrag von CHF 5‘000.

Ebenfalls steuerfrei sind Zuwendungen an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz im Kanton, die gemäss Art. 60 Abs. 1 StG von der Steuerpflicht befreit sind.

4. Steuerberechnung

a. Bewertung

Das übergehende Vermögen wird zum Verkehrswert im Zeitpunkt der Entstehung des Steu- eranspruchs bewertet.

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b. Abzüge

Von den Schenkungen können in Abzug gebracht werden: 1. CHF 100’000 für jedes Stief- und Pflegekind; 2. CHF 50’000 für jeden Elternteil;

3. CHF 10’000 für jeden übrigen Empfänger.

Bei mehreren Zuwendungen vom gleichen Erblasser oder Schenker an den gleichen Emp- fänger wird der steuerfreie Betrag insgesamt nur einmal abgezogen.

c. Steuersätze

Die Steuer beträgt: Klasse 1: 2,5% für Eltern, Adoptiveltern und Grosseltern; Klasse 2: 4,0% für vollbürtige Geschwister sowie für Lebenspartner im eheähnlichen Verhältnis, welche nachweislich mindestens fünf Jahre vor der steuerbaren Zuwendung im gemeinsamen Haushalt gelebt haben; Klasse 3: 5,0% für halbbürtige Geschwister; Klasse 4: 6,0% für Stief- und Pflegekinder, Stiefeltern, Pflegeeltern, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwiegereltern und Verschwägerte; Klasse 5: 7,0% für Onkel, Tanten, Neffen und Nichten; Klasse 6: 8,0% für Stiefneffen und Stiefnichten, Stiefonkel und Stieftanten; Klasse 7: 9,0% für Geschwisterkinder, Grossneffen und Grossnichten; Klasse 8: 10,0% für übrige erbberechtigte Personen und Nichtverwandte.

d. Zuschläge

Zu diesen berechneten Steuerbeträgen werden folgende Zuschläge, auf den einzelnen Emp- fänger berechnet, erhoben:

  • 50 % der Steuer bei mehr als CHF 200’000 Vermögensanfall;

  • 100 % der Steuer bei mehr als CHF 400’000 Vermögensanfall;

  • 150 % der Steuer bei mehr als CHF 2’000’000 Vermögensanfall.

e. Kantonale Bausteuer

Zusätzlich wird eine Bausteuer in der Höhe 5% von der berechneten Erbschaftssteuer erho- ben.

5. Haftung

Für die Schenkungssteuer haftet der Schenker solidarisch.

6. Verfahren

Die Schenkung muss entweder mit dem Formular auf Seite 3 dieses Merkblattes oder auf der 4. Seite im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung der jeweiligen Steuerperiode deklariert werden. Die Nichtdeklaration erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.

7. Inkrafttreten und Publikation

Dieses Merkblatt wird im Internet publiziert und gilt ab der Steuerperiode 2021.

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Schenkungsdeklaration

Finanzen und Gesundheit Steuerverwaltung Abteilung Spezialsteuern Hauptstrasse 11 CH-8750 Glarus

Schenker/in: Name, Vorname .............................................................................................. Adresse .............................................................................................. PLZ, Ort .............................................................................................. Geburtsdatum ........................................PID-Nr. .........................................

Schenkungsempfänger/in: Name, Vorname .............................................................................................. Adresse .............................................................................................. PLZ, Ort .............................................................................................. Geburtsdatum ........................................PID-Nr. .........................................

Schenkungsdatum ............................................

Wert der Schenkung CHF .....................................

Verwandtschaftsgrad ............................................ zur schenkenden Person

Art der Zuwendung .............................................................................................. (Bsp. Bargeld, Liegenschaft) ..............................................................................................

Beilagen ☐ Kontobeleg ☐ Vertrag ☐ .................................... ☐ .............................................

Die unterzeichnete Person bestätigt die Wahrheit der gemachten Angaben:

................................................................... ................................................................... Ort, Datum Unterschrift

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