06 Zuwendungen Krankheitskosten 2019

Formular 8

Zuwendungen an politische

Parteien/

Freiwillige Zuwendungen 2019

Kanton Glarus

Reg.-Nr.

PID.-Nr.

Gemeinde

Politische Parteien

Zahlungs-

Zuwendungen 2019

politische

freiwillige

Mitgliederbeiträge und Zuwen-

Parteien

­Zuwendungen

datum Name und Sitz der Institution bzw. der politischen Partei

dungen an politische Parteien

Fr.

Fr.

können bis höchstens Fr. 10 100

abgezogen werden, wenn die

Parteien:

  • im Parteienregister einge­- tragen sind,

  • in einem kantonalen Parlament ­vertreten sind, oder

  • in einem Kanton bei den letzten ­Wahlen des kantonalen ­Parlaments mindestens 3% der Stimmen erreicht haben.

Die Belege sind unbedingt

beizulegen.

Freiwillige Zuwendungen

Ein Abzug kann geltend gemacht

werden, falls die Zuwendungen

pro Jahr mindestens Fr. 100

betragen. Maximal jedoch 20%

des Nettoeinkommens

(Ziffer 16 / Steuererklärung).

Abzugsberechtigt sind die

Leistungen von Geld und übrigen

Vermögenswerten an j­uristische

Personen mit Sitz in der

Schweiz, die aus öffent­lichen

oder gemeinnützigen Zwecken

steuerbefreit sind, sowie an

Bund, Kantone, Gemeinden und

deren Anstalten.

Nicht abzugsberechtigt sind

­Zuwen­dungen an Institutionen,

welche im Hinblick auf religiöse,

kulturelle, gesellige oder sport­

liche Zwecke von der Steuer-

pflicht befreit sind (z. B. Vereins-,

Club- und Mitgliederbeiträge;

Topfkollekten; Türspenden;

Spenden an Ortsvereine;

­pauschale Annahmen).

Die Belege sind nur auf

­Verlangen einzureichen.

Total

Zu übertragen

Zu übertragen

in die Steuerer- in die Steuerer-

klärung Seite 3, klärung Seite 3,

Ziffer 13.6

Ziffer 17.2

Formular 9

Krankheits- und Unfallkosten/

behinderungsbedingte Kosten 2019

Kanton Glarus

Die Krankheits- und Unfallkos­

für folgende Personen:

ten sind nur aufzuführen, falls die

Name Vorname

Geburtsdatum

selbst bezahlten Gesamt­kosten

höher sind als 3 % des Netto­

einkommens gemäss Ziffer 16 der

Steuererklärung (Kanton).

Details der Kosten

Krankheit/

Unfall

Behin-

derung

  • Die Belege sind geordnet beizulegen. A. Aufwendungen (gemäss nachfolgender Auflistung) Fr. Fr.

  • Viele Krankenkassen geben auf Verlangen jährlich Rechnungs- Rechnungssteller/in Kosten- und Prämienzusam­ datum men­stellungen ab, welche die Deklaration der Krankheits- und Unfallkosten erleichtern. Bitte die Aufstellung der Krankenkasse ­zusammen mit dem ausgefüllten Formular «Aufstellung über Krankheits- und Unfallkosten» einreichen.

Abzugsberechtigt sind

Selbstbehalte/ Franchisen,

Aufwendungen wie Arztkosten,

Zahnarztkosten, Auslagen für

Spitäler, Kliniken, Heilstätten,

Pflegeheime, ärztlich verordnete

Medikamente, Apparate und

Kuren

nach Abzug

der Leistungen von Kranken-

kassen bzw. Krankenversiche-

rungen, allfälliger Hilflosen­

entschädigungen der AHV/IV

sowie gegebenenfalls anteiliger

Lebenshaltungskosten.

Nicht abzugsberechtigt

sind Auslagen für

  • Kost und Logis in Altersheimen

– Akupunktur, sofern nicht

Total der Aufwendungen

(A)

­ärztlich verordnet

  • Diät-Verpflegung

– Fahrkosten zum Arzt, Zahnarzt,

B. Vergütungen Dritter und Anteil Lebenshaltungskosten

Fr.

Fr.

Spital usw. (ausgenommen

(soweit nicht bereits unter A. in Abzug gebracht)

bei schwerer Invalidität und

dauernder Pflegebedürftigkeit)

a. Krankenkasse

– Präventivmassnahmen

b. Versicherungen

  • Verjüngungs- und Schönheits- behandlungen c. Hilflosenentschädigung der AHV/IV, Suva, etc.

– Schlankheits- und Fitness­kuren

d. Anteil Lebenshaltungskosten, falls im Aufwand enthalten

– Eigene Pflegeleistungen

(Ernährung, Unterkunft, Bekleidung etc.)

e. weitere Vergütungen von:

f. Total der Vergütungen Dritter

(B)

C. Auslagen netto

Fr.

Fr.

a. Total der Aufwendungen (A)

b. abzüglich Total der Vergütungen (B)

c. Total der Auslagen

Zu übertragen Zu übertragen in die Steuer­ in die Steuer­ erklärung Seite 3, erklärung Seite 3, Ziffer 17.1 Ziffer 13.7