175.500

Offizielle Bezeichnung der bündnerischen Kreis- und Gemeindewappen

Vom 07.11.1952 (Stand 07.11.1952)

Regierungsbeschluss vom 7. November 1952

Art. 1

Die von der kantonalen Wappenkommission mit den Kreisen und Gemeinden vereinbarten Kreis- und Gemeindewappen werden genehmigt und gleichzeitig als offizielle Hoheitszeichen erklärt.

Eine Änderung der Wappen ist nur mehr möglich durch die zuständigen Kreis- und Gemeindeinstanzen. Deren Beschlüsse bedürfen der Genehmigung der Regierung.

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