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Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
Gestützt auf Art. 32 Abs. 2 der Kantonsverfassung 1)
vom Grossen Rat beschlossen am 22. Oktober 2008 2)
1.
Der Kanton Graubünden tritt der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) vom 13. Dezember 2002 3) in den Bereichen A, B, C und D bei. 1a. Der Kanton Graubünden genehmigt die Teilrevision vom 23. November 2018 der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) vom 13. Dezember 2002. 4)
2.
Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) im Sinne von Ziffer 1 zu erklären. 5)
3.
Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum. 6)