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Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994

Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994

Gestützt auf Art. 2 Abs. 2 Ziff. 2 der Kantonsverfassung 1)

vom Volke beschlossen am 9. Juni 1996 2)

1.

Der Kanton Graubünden tritt der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 3) bei.

2. …. 4)

.... 5) bis

3. .... 6)

4. .... 7)

5. … 8)

6.

Der Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen wird mit der Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Bundesrechts 9) rechtskräftig.