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Beitritt des Kantons Graubünden zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat vom 20. Mai 2019

Vom 27. August 2020

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden1,

gestützt auf Art. 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung2, nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 7. Januar 20203,

beschliesst:

1.

Der Kanton Graubünden tritt dem Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat vom 20. Mai 2019 bei.

2.

Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat vom 20. Mai 2019 gegenüber der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz zu erklären4.

3.

Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referen-

1 GRP 2020/2021, 53 2 BR 110.100 3 Seite 709 4 Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Regierung den Beitritt erklärt. 5 Die Referendumsfrist ist am 8. Dezember 2020 unbenutzt abgelaufen.