Merkblatt über die Bewertung der Naturalbezüge und der privaten Unkostenanteile von Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhabern (N1/2007)
KANTONALE STEUERN DIREKTE BUNDESSTEUER Merkblatt über die Bewertung der Naturalbezüge und der privaten Unkostenanteile von Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhabern Vorbemerkungen
ist noch das Merkblatt N 1/2001 massgebend.
zurechnen, den die steuerpflichtige Person ausserhalb ihres Geschäf tes dafür hätte bezahlen müssen. In den nachstehenden Branchen sind in der Regel wie folgt zu bewerten:
Für Betriebe mit Tea-Room erhöhen sich die Ansätze um 20 %; aus
Im Jahr...................... 5280.– 1320.– 2640.– 3960.– Im Monat.................. 440.– 110.– 220.– 330.– Zuschlag für Tabakwaren: CHF 1500 – 2200 pro rauchende Person
Im Jahr...................... 2460.– 600.– 1200.– 1800.– Im Monat.................. 205.– 50.– 100.– 150.–
gungsmittel geführt, so sind die Ansätze für Lebensmittelgeschäfte
605.040.58d | Merkblatt N 1 / 2007 Naturalbezüge von Selbstständigerwerbenden
Im Jahr...................... 2760.– 660.– 1380.– 2040.–
Die Ansätze umfassen nur den Wert der Warenbezüge. Die übrigen Naturalbezüge und die privaten Unkostenanteile (siehe insbesondere die Ziffern 2, 3 und 4 hiernach) sind gesondert zu bewerten. Tabakwaren In den Ansätzen ist der Bezug von Tabakwaren nicht inbegriffen; pro
Für Heizung, elektrischen Strom, Gas, Reinigungsmaterial, Wäsche-
an den Unkosten anzurechnen, sofern sämtliche den Privathaus
4. Privatanteil an den Löhnen des Geschäfts- personals Arbeiten Geschäftsangestellte zum Teil für die privaten Bedürfnisse der/des Geschäftsinhaberin/Geschäftsinhabers und ihrer/seiner Fami lie (Zubereitung der Verpflegung, Besorgung der privaten Räume und
* Massgebend ist das Alter der Kinder zu Beginn jedes Geschäftsjahres.
ESTV / Direkte Bundessteuer | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. Privatanteil an den Autokosten
Der Privatanteil an den Autokosten kann entweder effektiv oder | b) Pauschale Ermittlung | ||
pauschal ermittelt werden. | Können die gesamten Betriebskosten des zum Teil privat genützten Fahrzeuges und die geschäftlich sowie privat zurückgelegten Kilo | ||
a) Effektive Ermittlung meter anhand eines Bordbuches nicht nachgewiesen werden, ist
Können die gesamten Betriebskosten des zum Teil privat genütz | pro Monat 0,9%** des Kaufpreises (exkl. MWST), mindestens aber | ||
ten Fahrzeuges und die geschäftlich sowie privat zurückgelegten | CHF 150 zu deklarieren. | ||
Kilometer anhand eines Bordbuches nachgewiesen werden, sind die | |||
effektiven Kosten proportional auf die geschäftlich und privat zu | |||
rückgelegten Kilometer aufzuteilen. | ** Gültig ab 1. Januar 2022 (bis 31. Dezember 2021: 0,8 %) | ||
6. Selbstkostenabzug für Naturallöhne der Arbeitnehmenden | Tag / CHF | Monat / CHF | Jahr / CHF |
Die dem Geschäftspersonal ausgerichteten Naturallöhne (Verpfle | Im Gastwirtschaftsgewerbe. ........... 16.– | 480.– | 5760.– |
gung, Unterkunft) sind dem Geschäft zu den Selbstkosten zu belas- | In andern Gewerben....................... 17.– | 510.– | 6120.– |
ten, nicht zu den für die Arbeitnehmenden geltenden Pauschalan | |||
sätzen. | Für die Unterkunft (Miete, Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Wä | ||
Sind die Selbstkosten nicht bekannt und werden sie auch nicht auf | sche usw.) kommt im Allgemeinen kein besonderer Lohnabzug in | ||
Grund eines so genannten Haushaltkontos ermittelt, so können für | Betracht, da diese Kosten in der Regel bereits unter den übrigen Ge | ||
die Verpflegung pro Person in der Regel folgende Beträge abgezo | schäftsunkosten (Gebäudeunterhalt, Hypothekarzinsen, allgemeine | ||
gen werden: | Unkosten usw.) berücksichtigt sind. | ||
Merkblatt N 1/ 2007