1.2.3.1.1
Verordnung über die Tarife und Gebühren der Feuerwehr Stadt Luzern
vom 27. Mai 2026
Der Stadtrat von Luzern,
gestützt auf §§ 12 Abs. 2 und 13 Abs. 2 des Gebührengesetzes vom 14. September 1993 1, §§ 26 Abs. 3 und 27 Abs. 3 der Verordnung über die Gebühren im Bereich des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes vom 6. Juli 1999 2, Art. 38 der Gemeindeordnung der Stadt Luzern vom 7. Februar 1999 3 sowie Art. 2 Abs. 5 des Reglements über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern vom 24. Oktober 2019 4,
beschliesst:
1 SRL Nr. 680 2 SRL Nr. 705 3 sRSL 0.1.1.1.1 4 sRSL 1.2.1.1.1
Art. 1 Grundsatz
Diese Verordnung regelt die Tarife und Gebühren von verrechenbaren Einsätzen, Fahrzeugen, Gerätschaften und Dienstleistungen der Feuerwehr Stadt Luzern.
Art. 2 Ansätze
Massgebend für die Höhe der Tarife und Gebühren für Einsätze und Dienstleistungen der Feuerwehr sind die Ansätze im Anhang zu dieser Verordnung.
Das Feuerwehrkommando kann in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Gesuchen von gemeinnützigen Institutionen oder Schulen oder Partnerorganisationen, die Kosten nach Abs. 1 ganz oder teilweise erlassen.
Art. 3 Aufhebung bisherigen Rechts
Der Tarif der Feuerwehr Stadt Luzern vom 5. Juni 1996 wird aufgehoben.
Art. 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen. 5 Luzern, 27. Mai 2026 Namens des Stadtrates Beat Züsli Stadtpräsident Michèle Bucher Stadtschreiberin
Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 6. Juni 2026.
Anhang Tarife und Gebühren für verrechenbare Einsätze, Fahrzeuge, Geräte und Dienstleistungen (zu Art. 2) 1. Einsätze Fr. Brandmelde- und/oder Sprinkleranlagen Gebühr bei Fehlalarmen infolge Bedienungsfehler, Unvorsichtigkeit, Mutwilligkeit, mangelnder Instruktion usw. sowie von Anlagedefekten, die das Ausrücken der Feuerwehrkräfte zur Folge haben 1. Alarm pro 700.00 2. Alarm pro 1’000.00 jeder weitere Alarm pro 1‘400.00 Ortsfeuerwehr (Milizfeuerwehr) Personaleinsatz pro Person pro Stunde* 80.00 Stützpunktaufgaben (ausgenommen Öl- und Chemiewehrstützpunkt) Personaleinsatz pro Person pro Stunde* 140.00 Berufsfeuerwehr Personaleinsatz pro Person pro Stunde* 140.00 Verpflegung Angemessene Verpflegung gemäss Anordnung der nach Einsatzleitung Aufwand Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienste zur Sicherstellung der schnellen Intervention während Grossanlässen werden mit 50 % der Personaleinsatzkosten verrechnet. * Abrechnung auf Viertelstunden 2. Fahrzeuge und Boote Fr. Einsatzfahrzeug über 10 t pro Einsatz 200.00 Einsatzfahrzeug 3,5 t bis 10 t pro Einsatz 140.00 Einsatzfahrzeug bis 3,5 t Gewicht pro Einsatz 80.00 Personenwagen pro km 0.80 Einsatz ADL/HR für technische Hilfeleistung pro Einsatz 400.00 Einsatz ADL/HR zu Gunsten RD 144 pro Einsatz 900.00 (pauschal inkl. Personal) Lösch- und Rettungsboot pro Einsatz 400.00 3. Gerätschaften Fr. Hochleistungslüfter pro Einsatz 80.00 Aggregate, Pumpen, Wassersauger pro Einsatz 80.00 Motorspritzen pro Einsatz 120.00 Sprungretter/Sprungpolster pro Einsatz 275.00 Rettungswinde/Tiefenrettungsgerät/Seilzug pro Einsatz 120.00 Technisches Rettungsgerät (Einzelgeräte) pro Einsatz 330.00 Technische Rettungsgeräte (maximal mehrere pro Einsatz 650.00 Geräte) Handfeuerlöscher Schaumlöscher/Pulverlöscher/CO2-Löscher Stück nach Aufwand Drittfirma ABC-Einsatz durch Ortsfeuerwehr Saugkissen pro 2.5 m 70.00 Ölbinder Strasse oder Wasser Sack 50.00 Verbrauchsmaterial wie Absperrmaterial usw. nach Aufwand Abgeltung der Unkosten für die Beschaffung, zusätzlich 20 % Lagerung und Kontrolle 4. Dienstleistungen Fr. Luzerner Theater LT Brandsicherheitswache im Luzerner Theater pro Person u.
75.50 Vorstellung Kontrollrunden Theaterinfrastruktur pro Stunde 80.00 Jährliche Pauschabgeltung der administrativen 5‘000.00 Kosten Räumlichkeiten Saalmieten in der Feuerwache Kleinmatt Saal A, B pro Tag u. 300.00
u. C Saal Benützung Küche inkl. Mobiliar pauschal 100.00 Reinigung und Retablierung der Räume durch pro Stunde 80.00 Hauswart Miete Handfeuerlöscher, Löschdecken Luftschaum LS 12, Pulverlöscher 12 kg/6 kg oder 5 Tage/Stück 40.00 CO2-Löscher Mindestansatz Füllung während der Mietdauer benutzter nach Aufwand Handfeuerlöscher/Kontrolle und Ersatz bei Drittfirma abgerissener Plombe Löschdecken 5 Tage/Stück 15.00 Mindestansatz Feuerpolizei / vorsorglicher Brandschutz Arbeiten im Bereich Feuerpolizei durch pro Stunde 140.00 Brandschutzfachmann, die nach Zeitaufwand verrechnet werden (Feuerpolizeiliche Kontrollen, Bewilligungen, Abnahmen) Feuerpolizeiliche Kontrolle in bestehenden keine Verrechnung Gebäuden Schriftliche Stellungnahmen nach Nachkontrolle pro Minimal- 50.00 Schreiben gebühr Schlüsselrohre Allgemeine Aufwendungen für den Bereich Minimal- 150.00 Schlüsselrohre, Vertragsausfertigung, Erfassung im gebühr geographischen Informationssystem (GIS), Montage Zylinder, Installationsbegleitung Kontrolle und Wartung Schlüsselrohr, Prüfen pro Jahr 50.00 Schlüssel, Schlüsselzylindermiete Lieferung und Montage Schlüsselrohre durch Dritte Brandschutzschulungen Modul klein pauschal 450.00 Modul gross (mit Brandsimulationsanlage) pauschal 650.00 Evakuationsübungen Begleitung durch Feuerpolizei, inklusive pauschal 330.00 schriftlichem Übungsprotokoll Einsatz weiterer Kaderleute (Beobachter) pro Stunde 80.00