Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

OG 1996 37

OG 1996 37

Leitsatz

§ 12 Abs. 1 AnwG; Interessenkollision. Werden Anwalt wie Klient aufgrund des gleichen Sachverhaltes eines Deliktes bezichtigt, so ist in dem gegen sie gerichteten Strafverfahren jedenfalls im Hinblick auf die Strafzumessungsfrage eine Kollision ihrer Interessen anzunehmen. Diese verbietet dem Anwalt, gleichzeitig sowohl seinen Klienten als auch sich selber zu verteidigen, sogar wenn es vom Klienten ausdrücklich gewünscht wird.