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Gesetz über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Langnau, Reiden und Richenthal
Gesetz über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Langnau, Reiden und Richenthal
vom 24. Januar 2005* (Stand 1. August 2008)
Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 28. September 2004 1, 2 beschliesst:
Art. 1 Vereinigung
Die Einwohnergemeinden Langnau, Reiden und Richenthal haben mit Vertrag vom 25. Januar 2004 vereinbart, sich per 1. Januar 2006 zu vereinigen. Die Einwohnergemeinden Langnau und Richenthal schliessen sich als Ortsteile der Einwohnergemeinde Reiden an.
Durch ihre Vereinigung mit der Einwohnergemeinde Reiden werden die Einwohnergemeinden Langnau und Richenthal aufgelöst.
Art. 2 Änderung von Erlassen
Folgende Erlasse werden gemäss Anhang 3 geändert:
Gemeindegesetz vom 4. Mai 2004 4,
Gesetz über die Gerichtsorganisation vom 28. Januar 1913 5.
* K 2005 203 und G 2005 84
GR 2004 2012
Fassung des Ingresses gemäss Änderung vom 28. April 2008, in Kraft seit dem 1. August 2008 (G 2008 256).
Die Erlassänderungen, die der Grosse Rat am 24. Januar 2005 zusammen mit dem Gesetz über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Langnau, Reiden und Richenthal beschlossen hat, bilden gemäss
Art. 2 einen Bestandteil dieses Gesetzes. Sie wurden in einem Anhang wiedergegeben, der am 21. Mai
2005 in der Gesetzessammlung veröffentlicht wurde (G 2005 86). Bei der vorliegenden Ausgabe wird auf die Wiedergabe dieses Anhangs mit den Erlassänderungen verzichtet.
SRL Nr. 150
SRL Nr. 260
Art. 3 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Es unterliegt dem fakultativen Referendum. 6 Luzern, 24. Januar 2005 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Bernadette Schaller-Kurmann Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler
Die Referendumsfrist lief am 30. März 2005 unbenützt ab (K 2005 769).