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Gesetz über die Vereinigung der Reinen Korporationsgemeinde Ermensee und der Gemischten Korporationsgemeinde Ermensee
vom 26.10.1993 (Stand 01.08.2008)
Der Grosse Rat des Kantons Luzern,
nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 4. Mai 19931,
beschliesst:
Art. 1
Die Reine Korporationsgemeinde Ermensee und die Gemischte Korporationsgemeinde Ermensee werden zur Vereinigten Korporationsgemeinde Ermensee zusammengeschlossen.
Art. 2
Die Rechte und Pflichten der Reinen Korporationsgemeinde Ermensee und der Gemischten Korporationsgemeinde Ermensee, insbesondere das Eigentum an Grundstücken, gehen mit dem Inkrafttreten des neuen Korporationsreglements und der Bestellung der Gemeindeorgane auf die Vereinigte Korporationsgemeinde Ermensee über.
Art. 3
Das Gesetz tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum2.
K 1993 2634 | G 1994 17