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Dekret über die Genehmigung der Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern
vom 15.09.1969 (Stand 16.09.1969)
Der Grosse Rat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 92 der Staatsverfassung1 und das Gesetz über die Kirchenverfassung (Einführung und Organisation kirchlicher Synoden) vom 21. Dezember 1964/1. Juli 19692,
auf den Vorschlag des Regierungsrates3 und den Bericht einer Kommission,
beschliesst:
Art. 1
Die Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern vom 29. Juni 1969 wird genehmigt.
Art. 2
Dieses Dekret tritt mit der Beschlussfassung in Kraft. Es ist vom Regierungsrat zu veröffentlichen und zu vollziehen.
G XVII 532