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Dekret über die Genehmigung der Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern

vom 15.09.1969 (Stand 16.09.1969)

Der Grosse Rat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 92 der Staatsverfassung1 und das Gesetz über die Kirchenverfassung (Einführung und Organisation kirchlicher Synoden) vom 21. Dezember 1964/1. Juli 19692,

auf den Vorschlag des Regierungsrates3 und den Bericht einer Kommission,

beschliesst:

Art. 1

Die Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern vom 29. Juni 1969 wird genehmigt.

Art. 2

Dieses Dekret tritt mit der Beschlussfassung in Kraft. Es ist vom Regierungsrat zu veröffentlichen und zu vollziehen.

G XVII 532