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Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Buttisholz und Nottwil zu einem Betreibungskreis

vom 23.03.2004 (Stand 25.04.2004)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,

auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,

beschliesst:

Ziff. 1

Der Beschluss der Gemeinderäte von Buttisholz und Nottwil über die Vereinigung der Betreibungskreise Buttisholz und Nottwil per 1. April 2004 zu einem einzigen Betreibungskreis Buttisholz-Nottwil wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.

G 2004 277