296b

Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Buchrain und Inwil zu einem Betreibungskreis

vom 19.01.1999 (Stand 24.01.1999)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,

auf Antrag des Justizdepartementes,

beschliesst:

Ziff. 1

Der Beschluss der Gemeinderäte von Buchrain und Inwil über die Vereinigung der Betreibungskreise Buchrain und Inwil per 1. Januar 1999 zu einem einzigen Betreibungskreis Buchrain-Inwil wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.

K 1999 131 | G 1999 21