296b
Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Buchrain und Inwil zu einem Betreibungskreis
vom 19.01.1999 (Stand 24.01.1999)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,
auf Antrag des Justizdepartementes,
beschliesst:
Ziff. 1
Der Beschluss der Gemeinderäte von Buchrain und Inwil über die Vereinigung der Betreibungskreise Buchrain und Inwil per 1. Januar 1999 zu einem einzigen Betreibungskreis Buchrain-Inwil wird genehmigt.
Ziff. 2
Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
K 1999 131 | G 1999 21