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Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Altishofen und Ebersecken zu einem Betreibungskreis

vom 14.08.2000 (Stand 20.08.2000)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,

auf Antrag des Justizdepartementes,

beschliesst:

Ziff. 1

Der Beschluss der Gemeinderäte von Altishofen und Ebersecken über die Vereinigung der Betreibungskreise Altishofen und Ebersecken per 1. September 2000 zu einem einzigen Betreibungskreis Altishofen-Ebersecken wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.

K 2000 2055 | G 2000 290