296d
Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Altishofen und Ebersecken zu einem Betreibungskreis
vom 14.08.2000 (Stand 20.08.2000)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,
auf Antrag des Justizdepartementes,
beschliesst:
Ziff. 1
Der Beschluss der Gemeinderäte von Altishofen und Ebersecken über die Vereinigung der Betreibungskreise Altishofen und Ebersecken per 1. September 2000 zu einem einzigen Betreibungskreis Altishofen-Ebersecken wird genehmigt.
Ziff. 2
Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
K 2000 2055 | G 2000 290