298a

Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Ettiswil, Alberswil und Kottwil zu einem Betreibungskreis

vom 16.06.1998 (Stand 21.06.1998)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,

auf Antrag des Justizdepartementes,

beschliesst:

Ziff. 1

Der Beschluss der Gemeinderäte von Ettiswil, Alberswil und Kottwil über die Vereinigung der Betreibungskreise Ettiswil, Alberswil und Kottwil zu einem einzigen Betreibungskreis Ettiswil-Alberswil-Kottwil wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.

K 1998 1536 | G 1998 155