298a
Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Ettiswil, Alberswil und Kottwil zu einem Betreibungskreis
vom 16.06.1998 (Stand 21.06.1998)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,
auf Antrag des Justizdepartementes,
beschliesst:
Ziff. 1
Der Beschluss der Gemeinderäte von Ettiswil, Alberswil und Kottwil über die Vereinigung der Betreibungskreise Ettiswil, Alberswil und Kottwil zu einem einzigen Betreibungskreis Ettiswil-Alberswil-Kottwil wird genehmigt.
Ziff. 2
Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
K 1998 1536 | G 1998 155