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Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Gettnau und Hergiswil-Luthern-Willisau zu einem Betreibungskreis

vom 10.06.2014 (Stand 29.06.2014)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996,

auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes,

beschliesst:

Ziff. 1

Der Beschluss der Gemeinderäte von Gettnau, Hergiswil und Luthern sowie des Stadtrates Willisau über die Vereinigung der Betreibungskreise Gettnau und Hergiswil-Luthern-Willisau per 1. Juni 2014 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.

G 2014 279