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Beschluss über den kantonalen Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Spitälern und Geburtshäusern im Jahr 2013
Beschluss über den kantonalen Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Spitälern und Geburtshäusern im Jahr 2013
vom 13. März 2012* (Stand 1. Januar 2013)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 6b des Spitalgesetzes vom 11. September 2006 1, auf Antrag des Gesundheits- und Sozialdepartementes, beschliesst:
Art. 1 Kantonaler Anteil
Der kantonale Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Spitälern und Geburtshäusern beträgt im Jahr 2013 50 Prozent.
Art. 2 Inkrafttreten
Der Beschluss tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.
Luzern, 13. März 2012 Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Yvonne Schärli-Gerig Der Staatsschreiber: Lukas Gresch-Brunner * K 2012 760 und G 2012 80 1