2024
Informationen zur Akontorechnung 2024 STAATS- UND GEMEINDESTEUERN Wie prüfe ich meine Akontorechnung ? Die Akontorechnung 2024 wurde auf Grund der bei den Steuerbehörden vorhandenen Daten erstellt. Bitte prüfen Sie, ob das in der Rechnung aufgeführte Einkommen und Vermögen den voraussichtlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen für das Jahr 2024 in etwa entspricht. Wie erhalte ich eine angepasste Akontorechnung ? Weicht Ihre Akontorechnung wesentlich von den aktu- ellen Verhältnissen ab, so wenden Sie sich bitte an das Steueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Kontaktdaten finden Sie in der Absenderzone der Akontorechnung. Wann erhalte ich die Schlussrechnung ? Die Schlussrechnung für das Steuerjahr 2024 kann erst nach Eingang der Steuererklärung und nach Vornahme der Steuerveranlagung 2024 erstellt werden. In der Regel erhalten Sie die Schlussrechnung 2024 im Jahr 2025 oder allenfalls im Jahr 2026. Bis wann muss ich die Akontorechnung bezahlen ? Die Akontorechnung 2024 ist bis spätestens am 31. Dezember 2024 zu bezahlen.Bei (drohenden) Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie vor dem Fälligkeitstermin mit der zuständigen Be- zugsstelle eine Lösung finden. Die Fachstelle für Schul- denfragen Luzern (https://schuldenberatung-luzern.ch) kann in schwierigen Situationen ebenfalls kontaktiert werden. 930490 | Wird meine Zahlung verzinst bzw. muss ich mit Zinsbelastungen rechnen ? Regelmässige oder einmalige Vorauszahlungen er- leichtern Ihnen die Begleichung der Steuerforderung, zudem profitieren Sie aufgrund der aktuellen Marktlage wieder von einem positiven Ausgleichszins. Der Regie- rungsrat hat für das Jahr 2024 den Ausgleichszins auf Vorauszahlungen bei 1.25 % festgelegt. Die Zinssätze 2025 für zu wenig oder zu spät einbezahlte Steuern werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und auf der Webseite der Dienststelle Steuern publiziert. Wie zahle ich die Akontorechnung am besten ? Wissen Sie, dass Bareinzahlungen am Postschalter uns hohe Kosten verursachen ? Überweisen Sie den Betrag daher bitte mit Zahlungsauftrag, Dauerauftrag oder E-Banking. Verwenden Sie die Referenznummer auf dem beiliegenden Einzahlungsschein, damit die Zah- lung auf das richtige Steuerjahr erfolgt. Daueraufträge sind jährlich anzupassen. Was mache ich, wenn ich weitergehende Fragen habe ? Möchten Sie eine Zahlungserleichterung ( Ratenzah- lung, Frist ) ? Eine Adressberichtigung mitteilen ? Oder haben Sie allgemeine Fragen zur Akontorechnung oder zur Veranlagung ? Dann wenden Sie sich bitte an das Steueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Kontaktdaten finden Sie in der Absenderzone der Akontorechnung. steuern.lu.ch |
Was gilt, wenn ich in mehreren Gemeinden steuerpflichtig bin ? Wenn Sie auf Grund von Liegenschaften- oder Be- triebsstättenbesitz in mehreren Luzerner Gemeinden steuerpflichtig sind, können Sie sich für Fragen zu den Steuerrechnungen sämtlicher Domizile an Ihre Wohn- sitzgemeinde wenden.
Was, wenn ich im 2024 geheiratet bzw. mich getrennt habe oder geschieden wurde ? Massgebender Stichtag ist der letzte Tag der Steuer periode ( 31.12.2024 ). Sind Sie an diesem Tag verheira- tet oder leben in eingetragener Partnerschaft, werden die Einkommen und Vermögen der Partner für das ganze Jahr zusammengerechnet. Sind Sie an diesem Tag geschieden bzw. getrennt, werden die beiden Part- ner für das ganze Steuerjahr getrennt veranlagt.
Finanzdepartement Dienststelle Steuern Buobenmatt 1 Postfach 3464 6002 Luzern