2020

Steuersoftware

Informationen zur Steuererklärung 2020

Steuererklärung fristgerecht einreichen Die Einreichefrist ist auf der Steuererklärung auf­ge­ druckt. Bei Bedarf geben Sie vor Ablauf der Frist mittels e-Fristerstreckung unter www.steuern.lu.ch eine Fristverlängerung ein.

Fristverlängerung mit dem Smartphone

  • einfacher geht nicht!

QR-Code für den Direktzugriff auf www.steuern.lu.ch → Fristerstreckungen

Wenn Sie die Fristerstreckung nicht über das Internet eingeben können, reichen Sie das Gesuch beim Gemeindesteueramt schriftlich begründet mit E-Mail oder in Briefform ein. Selbständigerwerbende reichen das Gesuch bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern ein: frist.dst@lu.ch oder Dienststelle Steuern, Dienste, Buobenmatt 1, Postfach 3464, 6002 Luzern.

Das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ist stets zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.

Was hat sich für die Deklaration geändert auf 2020? Bitte beachten Sie folgende Anpassungen gegenüber der Vorperiode:

  • Neue Mietwertansätze.

  • Höhere Freibeträge bei der Vermögenssteuer

  • Höherer Tarif bei der Vermögenssteuer

  • Mindestbesteuerung bei sog. fiktiven Einkäufen bei definitiver Beendigung der selbständigen Erwerbs- tätigkeit

mit neuem Design:

  • einfache Bedienung

  • weniger Zeitaufwand

  • bessere Vergleichbarkeit mit Veranlagung

  • neu wird eSteuerauszug unterstützt

Nur bei der direkten Bundessteuer:

  • Erweiterte Abzugsmöglichkeit von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen: Rückbaukosten in Hinblick auf einen Ersatzneubau sowie Vortrag auf maximal zwei Steuerperioden

  • Erhöhung des Besteuerungssatzes der Einkünfte aus massgebenden Beteiligungen

COVID-19-Massnahmen Das Wichtigste zu den COVID-19- Massnahmen für die Steuererklärung 2020: Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklä­ rung 2020 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufs­ kosten und Nebenerwerb) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pan­ demie angefallen wären. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug in der Regel einen Abzug für Homeoffi­ ce-Kosten aus. Von den ausbezahlten Erwerbsausfallentschädigungen an Selbständigerwerbende sind die Beiträge AHV/IV/ EO bereits abgezogen; sie sind in Ziffer 140/141 der Steuererklärung zu deklarieren. Weitere Erläuterungen zu Covid-19-Massnahmen für die Steuern sind aus dem Newsletter Steuern Luzern 15/2020 der Dienststelle Steuern ersichtlich.

Sorgsamer Umgang mit Ressourcen Bereits füllen rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung bequem am PC aus und ein grosser Teil der Steuererklärungen wird elektronisch eingereicht.

Dienststelle Steuern steuern.lu.ch

Wir danken, dass Sie diesen effizienten Weg zur Erledigung Ihrer Steuererklärung wählen.

Sie füllen die Steuererklärung mit der Software aus. Zum Einreichen der Steuererklärung haben sie folgende Wahlmöglichkeiten:

Steuererklärung elektronisch einreichen: mit eFiling uploaden Sie können die Steuererklärung mit allen weiteren not­ wendigen Beilagen ohne ausdrucken elektronisch mit der eFiling-Funktion übermitteln. Neu können Sie dies auch, wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind oder einen Antrag auf Steuererlass im Veranlagungsverfahren bei Bezug von Ergänzungsleistungen im Heim oder wirtschaftlicher Sozialhilfe stellen.

Sie können mit oBeam, der Mobile Scan App Belege mit dem Smartphone fotografieren und einfach der elektronischen Steuererklärung hinzufügen.

App herunterladen und weitere Informationen: www.steuern.lu.ch → Steuererklärung → oBeam

Steuererklärung ausdrucken und in Papierform einreichen Sie können die Steuererklärung ausdrucken, unter­ schreiben und mit allen weiteren notwendigen Beilagen einsenden.

Für die optimale Verarbeitung Ihrer ausgedruckten Steuererklärung im Scanning-Verfahren bitten wir Sie Folgendes zu beachten:

  • Das zugestellte Formular «Steuererklärung Natürliche Personen» beilegen

  • Belege und Beilagen im Format A4 und als lose Blatt­ sammlung (ohne Büro- oder Heftklammern) einreichen

  • Nur gut lesbare Kopien Ihrer Originalbelege ohne Sichtmäppli einreichen

  • Frankiertes Rückantwort-Kuvert an das Scan-Center Zürich für den Versand Ihrer Steuererklärung verwenden

  • Allgemeine Korrespondenz sowie Fristerstreckungsge­ suche direkt an Ihr Gemeindesteueramt senden (Selb­ ständigerwerbende direkt an die Dienststelle Steuern)

E-Post Office Sie können sich die Steuerkorrespondenz elektronisch zustellen lassen. Alles, was Sie dazu benötigen, ist das kostenloses E-Post Office der Schweizerischen Post. Mehr dazu im Flyer E-Post Office auf www.steuern.lu.ch.

Steuern bezahlen Die Akontorechnung 2020 hatten Sie bis 31. Dezember 2020 zu bezahlen. Mit der Erledigung der beiliegen­ den Steuererklärung erhalten Sie eine Schlussrechnung für das Steuerjahr 2020.

930099 / Ausgabe A

Für die Steuern 2021 schicken wir Ihnen im Juni 2021 eine Akontorechnung.

Geben Sie in der Steuererklärung an, wenn sich Ihre Einkommenssituation 2021 wesentlich ändert. So können wir Ihnen eine passende Rechnung stellen. Die Akontorechnung 2021 ist bis am 31. Dezember 2021 zu bezahlen.

Regelmässige oder einmalige Vorauszahlungen erleich­ tern Ihnen die Begleichung der Steuerforderung. Für Vorauszahlungen verwenden Sie bitte den beiliegen­ den Einzahlungsschein oder passen Sie laufende Dauer­ aufträge entsprechend an. Bestellen Sie weitere Ein­ zahlungsscheine direkt bei Ihrem Gemeindesteueramt.

Sind Sie im Kanton Luzern beschränkt steuerpflichtig? Ihre generelle Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2020 ist der 31. August 2021. Bei Wohnsitz in der Schweiz können Sie uns eine Kopie der vollständig ausgefüllten Steuererklärung Ihres Wohnsitzkantons einreichen. Schicken Sie uns bitte die Originalfor­mulare zurück, wenn Sie die Steuererklärung per Post einreichen. Wenn Sie den Wohnsitz im Ausland haben, reichen Sie uns eine vollständige Luzerner Steuererklärung ein. Weitere Erläuterungen finden Sie unter www.steuern.lu.ch.

Kontakt Ihr primärer Ansprechpartner ist Ihr Gemeindesteueramt. Selbständigerwerbende wenden sich bei Fragen zur Steuererklärung bitte an die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern. Ihre Steuerbehörde dankt Ihnen für die wertvolle Zusammenarbeit

www.steuern.lu.ch Besuchen Sie unsere Website. Hier finden Sie unter anderem Download der Steuersoftware steuern.lu.2020 inkl. unterjährige Steuerpflicht 2021

  • Informationen zur aktuellen Steuererklärung

  • Hilfreiche Unterlagen

  • e-Fristerstreckungen

  • Zinssätze für Vorauszahlungen

  • Adressen der Gemeindesteuerämter

Finanzdepartement Dienststelle Steuern Buobenmatt 1 Postfach 3464 6002 Luzern