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Dienststelle Steuern
Liquidationsprozess bei einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Von dieser einjährigen Sperrfrist Der Liquidator erstellt eine Liqui- | |||||
dationseröffnungsbilanz. Er Eine Liquidation kann mehrere | |||||
Auflösungsbeschluss durch Gesellschafter* in einer Generalversamm- lung (GV) (Liquidationsbeschluss) | kann nur abgewichen werden, Jahre dauern. wenn eine Bestätigung nach Art. muss die laufenden Geschäfte 745 Abs. 3 OR vorliegt. beenden, die Verpflichtungen der Gesellschaft erfüllen und die Akti- ven verwerten | ||||
durch Steuerpflichtigen | und Bestimmung mind. eines Liquidators*. Ein Notar ist an der GV anwe- send und beurkundet den | (Liquidationshandlungen) Anmeldung zur Ein- Der Liquidator lässt im SHAB tragung des Auflö- einen Schuldenruf veröffentli- Nach Abschluss der Liquida- sungsbeschlusses und chen. Die grundsätzlich einjähri- tionshandlungen sind eine Li- | |||
GV-Beschluss öffentlich. | Einreichung der | ||||
zu erfolgen | des Liquidators (beim ge Sperrfrist zur Verteilung des quidationsschlussbilanz zu | ||||
letzten Steuer- | |||||
HReg einreichen Vermögens beginnt ab dem erstellen und die | Bezahlung der | ||||
erklärung | |||||
Schuldenruf zu laufen Anmeldung zur Löschung aus dem HReg (mittels Formular) beim HReg einzureichen (frühestens nach Ablauf der Sperrfrist) | Schlussrechnungen | ||||
1 | Steuererklärung (inkl. Jahresrechnung) ist jährlich einzureichen (Steuerpflicht besteht fort) 2 | 3 | |||
durch DST / HReg / ESTV | Der Auflösungsbeschluss wird Die Veröffentlichung des Das HReg infor- vom HReg im SHAB und im Schuldenrufs im SHAB miert die ESTV kantonalen Amtsblatt publi- dient dazu, alle Gläubi- und die DST und ziert. Die Firmenbezeichnung ger aufzufordern, ihre bittet um Zu- | Veranla- gungen durch die | Zustimmung zur Löschung durch DST und | ||
zu erfolgen | lautet neu „in Liquidation“ offenen Forderungen stimmung zur innert Frist geltend zu Löschung machen | DST | ESTV | ||
1 | Beginn der Phase der Liquidation (keine Geschäftstätigkeit mehr) | ||||
Behörden | |||||
Ende der Steuerpflicht für Gewinn- und Kapitalsteuerzwecke HReg: Handelsregister; Tel. | 041 228 58 16 | ||||
2 | |||||
DST: Dienststelle Steuern Luzern/JP; Kontaktformular | |||||
ESTV: Eidgenössische Steuerverwaltung | |||||
3 | Löschung aus dem HReg, wenn | alle Steuerbehörden (d.h. auch die ESTV) der Löschung zugestimmt haben | |||
* Aus Platzgründen wird nur | die männliche Form verwendet. | ||||
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