hier

Dienststelle Steuern

Liquidationsprozess bei einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Von dieser einjährigen Sperrfrist Der Liquidator erstellt eine Liqui-

dationseröffnungsbilanz. Er Eine Liquidation kann mehrere

Auflösungsbeschluss

durch Gesellschafter* in

einer Generalversamm-

lung (GV)

(Liquidationsbeschluss)

kann nur abgewichen werden, Jahre dauern.

wenn eine Bestätigung nach Art. muss die laufenden Geschäfte

745 Abs. 3 OR vorliegt. beenden, die Verpflichtungen der

Gesellschaft erfüllen und die Akti-

ven verwerten

durch Steuerpflichtigen

und Bestimmung mind.

eines Liquidators*. Ein

Notar ist an der GV anwe-

send und beurkundet den

(Liquidationshandlungen)

Anmeldung zur Ein- Der Liquidator lässt im SHAB

tragung des Auflö- einen Schuldenruf veröffentli- Nach Abschluss der Liquida-

sungsbeschlusses und chen. Die grundsätzlich einjähri- tionshandlungen sind eine Li-

GV-Beschluss öffentlich.

Einreichung der

zu erfolgen

des Liquidators (beim ge Sperrfrist zur Verteilung des quidationsschlussbilanz zu

letzten Steuer-

HReg einreichen Vermögens beginnt ab dem erstellen und die

Bezahlung der

erklärung

Schuldenruf zu laufen Anmeldung zur Löschung aus

dem HReg (mittels Formular)

beim HReg einzureichen

(frühestens nach Ablauf der

Sperrfrist)

Schlussrechnungen

1

Steuererklärung (inkl. Jahresrechnung) ist jährlich einzureichen (Steuerpflicht besteht fort) 2

3

durch DST / HReg / ESTV

Der Auflösungsbeschluss wird Die Veröffentlichung des Das HReg infor-

vom HReg im SHAB und im Schuldenrufs im SHAB miert die ESTV

kantonalen Amtsblatt publi- dient dazu, alle Gläubi- und die DST und

ziert. Die Firmenbezeichnung ger aufzufordern, ihre bittet um Zu-

Veranla-

gungen

durch die

Zustimmung

zur Löschung

durch DST und

zu erfolgen

lautet neu „in Liquidation“ offenen Forderungen stimmung zur

innert Frist geltend zu Löschung

machen

DST

ESTV

1

Beginn der Phase der Liquidation (keine Geschäftstätigkeit mehr)

Behörden

Ende der Steuerpflicht für Gewinn- und Kapitalsteuerzwecke HReg: Handelsregister; Tel.

041 228 58 16

2

DST: Dienststelle Steuern Luzern/JP; Kontaktformular

ESTV: Eidgenössische Steuerverwaltung

3

Löschung aus dem HReg, wenn

alle Steuerbehörden (d.h. auch die ESTV) der Löschung zugestimmt haben

* Aus Platzgründen wird nur

die männliche Form verwendet.

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