2024

Informationen zur provisorischen Rechnung 2024 Direkte Bundessteuer

Wie prüfe ich meine provisorische Rechnung ? Die provisorische Rechnung 2024 wurde auf Grund der bei den Steuerbehörden vorhandenen Daten erstellt. Bitte prüfen Sie, ob das in der Rechnung aufgeführte Einkommen den tatsächlichen Einkommensverhältnis- sen für das Jahr 2024 entspricht.

Wie erhalte ich eine angepasste provisorische Rechnung ? Weicht Ihre provisorische Rechnung wesentlich von den aktuellen Verhältnissen ab, so wenden Sie sich bitte an das Steueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Kontakt- daten finden Sie in der Absenderzone der provisorischen Rechnung.

Wann erhalte ich die Schlussrechnung ? Die Schlussrechnung für das Steuerjahr 2024 kann erst nach Eingang der Steuererklärung und nach Vornahme der Steuerveranlagung 2024 erstellt werden. In der Regel erhalten Sie die Schlussrechnung 2024 im Jahr 2025 oder allenfalls im Jahr 2026.

Bis wann muss ich die provisorische Rechnung bezahlen ? Die provisorische Rechnung 2024 ist spätestens am

31. März 2025 zu bezahlen.

Wird meine Zahlung verzinst bzw. muss ich mit Zinsbelastungen rechnen ? Allfällig zu viel bezahlte Steuerbeträge werden auf das Steuerjahr 2025 vorgetragen oder mit Rückerstat- tungszins ausbezahlt. Zahlen Sie für das Steuerjahr 2024 zu wenig oder zu spät ein, wird Ihnen ab 1. April 2025 ein Verzugszins belastet. Die Zinssätze sind auf steuern.lu.ch > Zinssätze publiziert.

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Wie zahle ich die provisorische Rechnung am besten ? Wissen Sie, dass Bareinzahlungen am Postschalter uns hohe Kosten verursachen ? Überwei- sen Sie den Betrag daher bitte mit Zahlungsauftrag oder E-Banking. Verwenden Sie die Referenznummer auf dem beiliegenden Einzahlungsschein, damit die Zahlung auf das richtige Steuerjahr erfolgt.

Hinweis für angepasste Rechnungen Auch angepasste Rechnungen müssen spätestens bis zum 31. März 2025 bezahlt werden um Verzugszinsen zu vermeiden! Bei einer angepassten Rechnung wird eine Zahlungsfrist von 30 Tagen (Valutadatum) einge- räumt, sollte die Bezahlung allerdings nach dem

31. März 2025 erfolgen, wird Ihnen ab dem 1. April

2025 ein Verzugszins belastet.

Was mache ich, wenn ich weitergehende Fragen habe ? Möchten Sie eine Zahlungserleichterung ( Raten- zahlung, Frist ) ? Eine Adressberichtigung mitteilen ? Oder haben Sie allgemeine Fragen zur provisorischen Rechnung oder zur Veranlagung ? Dann wenden Sie sich bitte an das Steueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Kontaktdaten finden Sie in der Absenderzone der provisorischen Rechnung.

Was, wenn ich im 2024 geheiratet bzw. mich getrennt habe oder geschieden wurde ? Massgebender Stichtag ist der letzte Tag der Steuerpe- riode ( 31.12.2024). Sind Sie an diesem Tag verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, werden die Einkommen der Partner für das ganze Jahr zusammen- gerechnet. Sind Sie an diesem Tag geschieden bzw. getrennt, werden die beiden Partner für das ganze Steuerjahr getrennt veranlagt.

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