Zuwendungen 2024 (pdf)

Zuwendungen 2024 Kanton Nidwalden PID-Nr. Name Vorname

Freiwillige Zuwendungen Abzugsberechtigt sind freiwillige Geldleistungen an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind.

A. Beiträge an gemeinnützige Institutionen

Name der begünstigten Institution CHF ohne Rappen

Übertrag aus Aufstellung

Zuwendungen Total A

B. Beiträge an politische Parteien

Name der begünstigten Partei

Übertrag aus Aufstellung

Beiträge an politische Parteien Total B

Kantonale Steuer: Der Abzug für freiwillige Zuwendungen und Parteispenden ist zusammen auf 20 % des Nettoeinkommens begrenzt.

Abzugsberechnung Kanton

Freiwillige Zuwendungen und Parteispenden effektiv Freiwillige Zuwendungen und Parteispenden zugelassen (zusammen maximal 20 % vom Nettoeinkommen, Ziffer 300)

Übertrag in die Steuer- erklärung Seite 3, Ziffer 325, Kanton

Bundessteuer: Der Abzug für freiwillige Zuwendungen ist auf 20 % des Nettoeinkommens begrenzt. Der maximale Abzug für Partei- spenden beträgt CHF 10‘400.

Abzugsberechnung Bund

Freiwillige Zuwendungen zugelassen (maximal 20 % vom Nettoeinkommen, Ziffer 300) Parteispenden zugelassen (maximal CHF 10‘400)

Total zugelassen

Übertrag in die Steuer- erklärung Seite 3, Ziffer 325, Bund

Zuwendungen Z