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Ausführungsbestimmungen über die Gebühren und Anzeigebedingungen für das Amtsblatt

vom 16. November 20041

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden,

gestützt auf Art. 15 des Publikationsgesetzes vom 26. Mai 20002,

beschliesst folgende Gebühren, Preise und Anzeigebedingungen für das Amtsblatt:

1.3 Bezugspreise:

Fr.

Jahresabonnement

49.50 inkl. MwSt.

Ausland (Westeuropa)

95.–

Ausland (Luftpost)

95.–

Einzelverkaufspreis

2.– inkl. MwSt.

2. Insertionspreise:

2.14 Inserate (exkl. Mehrwertsteuer):

Normalauflage

Grossauflage

Fr.

Fr.

1 Seite schwarz/weiss Kanton Obwalden

291.60

345.60

1 Seite schwarz/weiss übrige Schweiz/ telefonische Aufgabe

345.60

399.60

Die Staatskanzlei legt die Abstufung der Tarife für kleinere Inserategrössen innerhalb der Seite fest.

2.25 Kleininserate schwarz/weiss im Fliesssatz (nur schriftliche Aufgabe):

Pauschalpreis Fr. 10.– eingeschlossen Mehrwertsteuer.

2.36 Zuschläge (exkl. Mehrwertsteuer):

Farbzuschlag ROT 20 % auf schwarz/weiss-Preis Farbzuschlag VIERFARBIG (Skala) 40 % auf schwarz/weiss-Preis Umschlagseite3, vierfarbig: Zuschlag 55 % auf schwarz/weiss-Preis Umschlagseite4, vierfarbig: Zuschlag 70 % auf schwarz/weiss-Preis

Chiffregebühr

Fr. 20.–

„Gut-zum-Druck“

Fr. 25.–

Einhefter

Fr. 1 600.– (Grossauflage Fr. 1 800.–)

Diese Zuschläge sind nicht rabattberechtigt.

3.7 Rabatte auf Inseraten:

3.1 Für feste Aufträge mit Wiederholungen:

3 x 5 %

6 x 10 %

13 x 15 %

26 x 20 %

3.2 Für Annoncen-Abschlüsse über 12 Monate:

Fr. 1 500.– 5%

Fr. 8 000.– 15 %

Fr. 3 500.– 10 %

Fr. 11 000.– 18 %

Fr. 5 500.– 12 %

3.3

Zusätzlicher Kombirabatt für Inserate, welche im Obwaldner Amtsblatt und bei einem Kombipartner erscheinen: 10 %.

3.4

Vereinsrabatt: 20 % (nicht kumulierbar).

3.5

Die Staatskanzlei kann für besondere Aktionen zur Gewinnung von Abonnenten oder Inserenten allgemeine Preisnachlässe auf den Bezugs- und Insertionspreisen oder Zuschlägen gewähren.

4.

Die Gebühren für kostenpflichtige amtliche Bekanntmachungen betragen pro Millimeterzeile Fr. 1.– zuzüglich Mehrwertsteuer.

5. Erscheinungsweise und Inseratenannahme

Das Amtsblatt erscheint wöchentlich, jeweils am Donnerstag (Postzustellung Freitag) in Sarnen. Ausnahmsweise kann durch den Verlag der Erscheinungstag verschoben werden, insbesondere wenn er auf einen staatlichen Feiertag fallen würde, oder es kann der Ausfall oder die zusätzliche Herausgabe einer Nummer angeordnet werden. Letzter Termin für die Annahme von Inseraten und amtlichen Publikationen ist jeweils Mittwoch, 12.00 Uhr, beim Verlag. Vorbehalten bleibt eine Verschiebung des Erscheinungstages.8

6. Anzeigenbedingungen

Anzeigen, welche in Darstellung und Inhalt rechts- oder sittenwidrig sind, werden nicht aufgenommen. Anzeigen und Aufrufe politischen Inhalts müssen durch den Namen einer verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person gekennzeichnet sein. Im Übrigen gelten sachgemäss die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Verkehr zwischen Inserenten und Zeitungen bzw. Schweizerischen Werbegesellschaften VSW.

7.

Diese Ausführungsbestimmungen ersetzen die bisherigen Bezugspreise sowie Insertionspreise und -bedingungen für das Amtsblatt und treten ab 1. Januar 2005 in Kraft.