412.112
Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule
vom 18.06.2024 (Stand 01.08.2025)
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden,
gestützt auf Artikel 121 Absatz 3 Buchstabe c des Bildungsgesetzes vom 16. März 20061,
beschliesst:
Art. 1 Stundentafel für die Volksschule
Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Stundentafel für die Volksschule. Es gibt eine Stundentafel für den Kindergarten und die Primarschule (Anhang 1) sowie eine Stundentafel für die Orientierungsschule (Anhang 2).
Art. 2 Umsetzung
Die Vorgaben der Stundentafel können mit pädagogisch begründeten, offenen Unterrichtsformen in Jahreslektionen umgesetzt werden.
Art. 3 Übergangsbestimmungen
Die Änderungen in der Stundentafel für die Volksschule werden wie folgt eingeführt:
auf das Schuljahr 2025/2026: Erhöhung um je eine Lektion im Fach Mathematik in der 3. Klasse der Primarschule und im Fach Deutsch in der 4. Klasse der Primarschule sowie Reduktion um zwei Lektionen im Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt in der 1. Klasse der Orientierungsschule;
auf das Schuljahr 2027/2028: Erhöhung um zwei Lektionen im Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt sowie Reduktion der Anzahl der zu wählenden Lektionen im Wahlpflichtbereich von acht auf sechs in der 3. Klasse der Orientierungsschule;
auf das Schuljahr 2029/2030: Reduktion um eine Lektion im Fach Mathematik in der 1. Klasse der Orientierungsschule.
Anhänge
Information zum Erlass Ursprüngliche Fundstelle: OGS 2024, 12 Ursprüngliches Inkrafttreten: 1. August 2025 Aufgehobener Erlass: AB über die Stundentafel für die Volksschule vom 1. September 2015 (OGS 2015, 45 und 47)
OGS 2024, 12