Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

VVGE 1983/84 Nr. 25

Rubrum

VVGE 1983/84 Nr. 25, S. 36:

Art. 16 SVG.

Führerausweisentzug. Zulässigkeit der Präzisierung der Personalien durch den Elternnamen. Wird der Führerausweis per Post abgegeben, ist der Poststempel massgebend für die Einhaltung des Zeitpunktes.

Entscheid des Regierungsrates vom 14. August 1984 (Nr. 323).

Regeste

VVGE 1983/84 Nr. 25, S. 36: Art. 16 SVG. Führerausweisentzug. Zulässigkeit der Präzisierung der Personalien durch den Elternnamen. Wird der Führerausweis per Post abgegeben, ist der Poststempel massgebend für die Einhaltung des Zeitpunktes

Erwägungen

2. Es entspricht ständiger Praxis, in Verfügungen die genauen Personalien, inklusive Elternnamen, aufzuführen. Damit ist keine Diskriminierung volljähriger Bürger oder deren Eltern beabsichtigt, wie der Rekurrent meint. Dieses Vorgehen dient vielmehr der Genauigkeit und Klarheit; es wird einer allfälligen Verwechslungsgefahr entgegengewirkt, die sich sonst bei gleichlautenden Namen ergeben könnte.

3. Wie schon die Polizeidirektion in ihrer Stellungnahme ausführte, ist der Rekurrent nicht verpflichtet, seinen Führerausweis persönlich bei der Polizeidirektion in Sarnen abzugeben. Er kann ihn auch per Post schicken. Massgebend ist dabei das Datum des Poststempels.

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Strassenverkehrsgesetz, Art. 16 — read in the version of July 1, 2016; the act was consolidated again on August 1, 2016, October 1, 2016, September 1, 2017, January 1, 2018, January 1, 2019, January 1, 2020, July 1, 2023, September 1, 2023, October 1, 2023, January 1, 2024, May 1, 2024, March 1, 2025, April 1, 2025, and July 1, 2026.