211.61
Gebührentarif für die Benützung von Schulräumen, Sport- und Aussenanlagen
Vom 21.01.2014 (Stand 01.02.2014)
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 4 des Reglements über die Benützung von Schulräumen, Sport- und Aussenanlagen durch Privatpersonen und juristische Personen vom 21. Januar 20141 als Gebührentarif:
1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Benutzerinnen und Benutzer / Faktoren
Zur Berechnung der Gebühren für die Nutzung der Schulräume sowie der Sport- und Aussenanlagen gelten für die Benutzerinnen bzw. Benutzer die folgenden Faktoren:
Schülerinnen und Schüler der Volksschule sowie Städtische Privat- und juristische Personen, für Anlässe und Projekte mit direktem Bezug zur Schule: Faktor 0
Städtische Privat- und juristische Personen, für Anlässe und Projekte ohne kommerziellen Charakter: Faktor 1
Städtische Privat- und juristische Personen, für kommerzielle Anlässe: Faktor 5
Nicht städtische Privat- und juristische Personen, für Anlässe und Projekte mit direktem Bezug zur städtischen Schule: Faktor 1
Nicht städtische Privat- und juristische Personen, für kommerzielle Anlässe: Faktor 6
Nicht städtische Privat- und juristische Personen, für Anlässe und Projekte ohne kommerziellen Charakter: Faktor 2
Kantonale und private Schulen: Faktor 4
Die nachfolgenden Gebühren werden je nach Benutzerin bzw. Benutzer mit dem jeweiligen Faktor multipliziert. Dies gilt nicht für die Miete spezieller Infrastruktur in den Räumen und Anlagen sowie für Material.
Die Benützungsgebühren sind pro Benützungseinheit und Gruppe angegeben.
Art. 2 Benützungseinheit, Belegungsdauer
Die Benützungsgebühr ist bei Einzel- und Dauerbelegungen auf eine Benützungsdauer von 90 Minuten ausgelegt.
Möglich sind einmalige, mehrmalige, Halbjahres- und Jahres-Belegungen.
Art. 3 Rechnungsstellung
Die Rechnungstellung erfolgt durch die zuständige Dienststelle. Im Rechnungsbetrag ist bei den steuerpflichtigen Gebühren die Mehrwertsteuer enthalten.
Für Ferien- und Feiertage, an welchen die Anlagen geschlossen sind, wird kein Abzug gewährt.
Art. 4 Annullation / Nichtbenützung
Die Annullation bis zehn Tage vor dem Anlass ist ohne Kostenfolge möglich. Bei Annullation innerhalb von zehn Tagen vor dem Anlass wird die volle Gebühr berechnet, desgleichen bei Nichtbenützung der Bewilligung.
2 Gebühren
Art. 5 Schulräume und Aussenanlagen
Schulräume und Aussenanlagen
1.1 Schulzimmer, Gruppenräume, Office, Aussenanlagen:
1.1.1 Einmalige Benützung: CHF 30
1.1.2 Je weitere 45 Minuten: CHF 10
1.1.3 Einmalige Benützung für eine Projektwoche pro Woche (08.00 bis 17.00 Uhr): CHF 300
1.1.4 Ganzjährige Benützung einmal pro Woche je angefangene 90 Minuten: CHF 280
1.2 Aula, Singsaal, Schulküchen, Werkstätten, Handarbeits- und Informatikzimmer: Die Gebühr beträgt das Zweifache der Gebühr für Schulräume
Gerätenutzung
2.1 Flipchart
2.1.1 Einmalige Benützung pro Tag: CHF 5
2.1.2 Ganzjährige Benützung: CHF 50
2.2 Video, DVD, Beamer
2.2.1 Einmalige Benützung pro Tag: CHF 20
2.2.2 Ganzjährige Benützung: CHF 100
2.3 Klavier, Kochherd, Backofen, Nähmaschinen Maschinen in Werkräumen
2.3.1 Einmalige Benützung pro Tag: CHF 30
2.3.2 Ganzjährige Benützung: CHF 200
2.4 Informatik, Infrastruktur
2.4.1 Einmalige Benützung pro Tag: CHF 120
2.4.2 Ganzjährige Benützung: CHF 1'200
Dienstleistungen
3.1 Leistungen Hauswart für Raumeinrichten, Räumung, Bedienung, Aufsicht, zusätzliche Reinigung bei starker Verschmutzung
3.1.1 Pro Stunde: CHF 45
Abfallentsorgung
4.1 Pro 35 Liter: CHF 5
4.2 Pro Container: CHF 75
Art. 6 Sportanlagen
Sportanlagen
1.1 Einfachhallen und Krafträume
1.1.1 Einmalige Benützung: CHF 30
1.1.2 Je weitere 45 Minuten: CHF 10
1.1.3 Einmalige Benützung für ein Trainingslager pro Woche (Montag bis Freitag, 08.00 bis 17.00 Uhr): CHF 300
1.1.4 Ganzjährige Benützung einmal pro Woche je angefangene 90 Minuten: CHF 280
1.2 Mehrfachhallen: Die Gebühr beträgt das Mehrfache der Gebühr für Einfachhallen
1.3 Rasenspielfelder, Spielwiesen, Allwetterplätze, Hartplätze, Trainings- und Fussballplätze
1.3.1 Einmalige Benützung: CHF 40
1.3.2 Je weitere 45 Minuten: CHF 15
1.3.3 Meisterschaftsspiele pauschal: CHF 40
1.3.4 Freundschaftsspiele pauschal: CHF 80
1.3.5 Trainingslager für auswärtige Spitzenmannschaften: pauschal
1.3.6 Turnierzuschlag: Ab zwei Mannschaften pro Platz Zuschlag pro Mannschaft für Garderoben: CHF 30
1.4 Abfallentsorgung pro Container CHF 75
Sporthalle Kreuzbleiche
2.1 Wettkämpfe/Veranstaltungen drei oder vier Hallen mit Tribüne pro 45 Minuten: CHF 80
2.2 Presseraum pro Tag inkl. Infrastruktur: CHF 50
2.3 Satellitenbuffet pro Veranstaltung: CHF 50
2.4 Podestbühne pro Bühnenelement (2 m²) inkl. Treppen und Geländer: CHF 20
Athletik Zentrum St.Gallen
3.1 Festwirtschaft pro Standort und Veranstaltung: CHF 50
3.2 Seminarraum (1. OG) pro Tag inkl. Infrastruktur: CHF 100
3.3 Office (1. OG) pro Tag inkl. Infrastruktur: CHF 50
3.4 Geschirr pro Veranstaltung: CHF 50
3.5 Zimmerpreise ohne Frühstück
3.5.1a mit Sportbezug Einzelzimmer: CHF 35
3.5.1b mit Sportbezug Doppelzimmer: CHF 50
3.5.2a ohne Sportbezug Einzelzimmer: CHF 45
3.5.2b ohne Sportbezug Doppelzimmer: CHF 70
3.6 Kletterhalle Materialmiete (Kletterschuhe und Klettergurt) pro Person und Tag: CHF 5
3.7 Mobile Tribüne pro Element und Veranstaltung: CHF 20
3.8 Zeitmessanlage pro Tag: CHF 120
Sportanlage Gründenmoos
4.1 Lautsprecheranlage pro Tag: CHF 100
4.2 Elektroanschlüsse pro Anschluss, exklusive Strom: CHF 20
Sportanlage Espenmoos
5.1 Lautsprecheranlage pro Tag: CHF 100
Leichtathletikanlage Neudorf
6.1 Stadion
6.1.1 Einmalige Benützung: CHF 30
6.1.2 Je weitere 45 Minuten: CHF 10
6.1.3 Einmalige Benützung für ein Trainingslager pro Woche (Montag bis Freitag, 08.00 bis 17.00 Uhr): CHF 300
6.1.4 Ganzjährige Benützung einmal pro Woche je angefangene 90 Minuten: CHF 280
6.2 Zeitmessanlage pro Tag: CHF 60
6.3 Lautsprecheranlage pro Tag: CHF 100
Mehrzweckhalle Engelwies
7.1 Nichtsportliche Anlässe
7.1.1 Bis vier Stunden: CHF 280
7.1.2 Pro Tag: CHF 420
Reitbahn
8.1 Pferdesportlerinnen und -sportler Stadt
8.1.1 Einmalige Benützung pro Person: CHF 15
8.1.2 Jahreskarte pro Person: CHF 240
8.2 Pferdesportlerinnen und -sportler auswärts
8.2.1 Einmalige Benützung pro Person: CHF 22
8.2.2 Jahreskarte pro Person: CHF 360
8.3 Kurse und Gruppentraining
8.3.1 Einmalige Benützung: CHF 35
8.3.2 Je weitere 45 Minuten: CHF 15
8.3.3 Einmalige Benützung für ein Trainingslager pro Woche (Montag bis Freitag, 08.00 bis 17.00 Uhr): CHF 300
8.3.4 Ganzjährige Benützung einmal pro Woche je angefangene 90 Minuten: CHF 280
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