321.93

Reglement für die Benutzung der Unterkunft für Obdachlose (UFO) und des Betreuten Wohnens Grünhalde (BWG)

Vom 24.11.1998 (Stand 01.01.2026)

Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 7 des Reglements für die sozialen Einrichtungen der Stadt St.Gallen vom 22. August 20231 als Reglement:

1 Unterkunft für Obdachlose (UFO)

Art. 1 Benutzung

Der Betrieb UFO steht grundsätzlich allen Obdachlosen der Stadt St.Gallen offen, mit Ausnahme von Personen unter 16 Jahren, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Touristinnen und Touristen.

Art. 2 Aufnahmeverfahren

Das Betreuungspersonal klärt im Eintrittsgespräch die Situation der hilfesuchenden Person sowie deren Herkunft ab.

Bei auswärtigen Obdachlosen wird dem unterstützungspflichtigen Wohnsitzkanton bzw. der Wohngemeinde eine Kostengutsprache beantragt.

Art. 3 Angebot

Das Angebot umfasst eine Schlafgelegenheit, Abend- und Morgenessen, psychosoziale Betreuung sowie Wasch- und Duschmöglichkeiten.

2 Betreutes Wohnen Grünhalde (BWG)

Art. 4 Benutzung

Das BWG ist konzipiert für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt St.Gallen, welche aufgrund ihrer psychosozialen Situation nicht in der Lage sind, selbständig in einer eigenen Wohnung zu wohnen.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Art. 5 Aufnahmeverfahren

Vor einem Aufenthalt findet ein ausführliches Bewerbungsgespräch statt.

Sofern die Aufnahmebedingungen gemäss Konzept erfüllt werden und die Finanzierung gesichert ist, kann eine Aufnahme erfolgen.

Art. 6 Angebot

Das Angebot umfasst möblierte Einzelzimmer, Vollpension, psychosoziale Betreuung sowie Wasch- und Duschmöglichkeiten.

3 Gemeinsame Bestimmungen

Art. 7 Ausnahmen

Falls genügend Platz vorhanden und die Finanzierung gesichert ist, können in begründeten Ausnahmefällen in der UFO und im BWG auch Personen aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadt St.Gallen haben.

1999, 53