321.931
Gebührentarif für die Benutzung der Unterkunft für Obdachlose (UFO) und des Betreuten Wohnens Grünhalde (BWG)
Vom 13.04.2010 (Stand 01.01.2026)
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 7 des Reglements für die sozialen Einrichtungen der Stadt St.Gallen vom 22. August 20231 als Gebührentarif:
Art. 1 Unterkunft für Obdachlose (UFO)
Der Tarif beträgt pro Übernachtung:
für Personen aus der Stadt St.Gallen: CHF 50
für auswärtige Personen: CHF 110
Art. 2 Betreutes Wohnen Grünhalde (BWG)
Der Tarif beträgt pro Aufenthaltstag:
für Personen aus der Stadt St.Gallen: CHF 180
für Paare aus der Stadt St.Gallen (pro Person): CHF 150
für auswärtige Personen: CHF 180
Wird eine Person für mehr als zehn Tage in eine geschlossene Institution, Klinik oder ein Spital eingewiesen, so reduziert sich der Betrag ab dem zehnten Tag um das Kostgeld von CHF 25.
2010, 53