521.3
Reglement über die Verkehrsbetriebe St.Gallen
Vom 10.03.2009 (Stand 01.06.2009)
Das Stadtparlament erlässt gestützt auf Art. 193 Abs. 3 des Gemeindegesetzes vom 23. August 19791 sowie Art. 46 der Gemeindeordnung vom 8. Februar 20042 als Reglement:
Art. 1 Rechtsnatur
Die Verkehrsbetriebe St.Gallen (VBSG) sind ein unselbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen der Stadt St.Gallen.
Art. 2 Aufgaben
Die VBSG bieten öffentliche Verkehrsdienstleistungen im Orts-, Agglomerations- und Regionalverkehr an.
Auf besondere Bestellung bieten sie entgeltliche Extrafahrten und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Personentransport an.
Art. 3 Finanzierung
Das Unternehmen wird finanziert durch
Einnahmenanteile aus dem Tarifverbund;
Abgeltungen der Stadt St.Gallen, des Bundes und des Kantons für ungedeckte Kosten gemäss deren gesetzlichen Vorschriften;
Entschädigungen für besonders bestellte Extrafahrten und Dienstleistungen.
Art. 4 Tarifverbund
Der Stadtrat kann Vereinbarungen über Tarifverbunde abschliessen mit
anderen konzessionierten Transportunternehmungen;
Gemeinden, die durch die VBSG bedient werden;
Gemeinden in der Region, die ihrer Einwohnerschaft als Zusatzangebot die Leistungen der Verkehrsbetriebe anbieten und diese Leistungen abgelten;
Kantonen, soweit diese als Besteller auftreten.
Der Stadtrat kann den Verbundorganen die Kompetenz zum Erlass des Verbundtarifs und der dazugehörigen Tarifbestimmungen übertragen.
Art. 5 Vollzugsbestimmungen
Der Stadtrat erlässt Vollzugsbestimmungen, welche insbesondere die Tarifbestimmungen des Unternehmens beinhalten, soweit er die Kompetenz zu deren Erlass nicht an Verbundorgane übertragen hat.
2009, 115