542.3
Gebührentarif für die Deponie
Vom 16.06.2026 (Stand 01.09.2026)
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 24 des Abfallreglements vom 19. November 20191 als Gebührentarif:
Art. 1 Abfälle Typ A
Die Gebühren für die Ablagerung von Abfällen Typ A2 betragen pro Tonne
unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial trocken: CHF 25
Material, das für Bauarbeiten auf der Deponie verwendet werden kann (nur bei Bedarf): gratis
Art. 2 Abfälle Typ B
Die Gebühren für die Ablagerung von Abfällen Typ B3 betragen pro Tonne
Mineralische Abfälle wie tolerierbarer Aushub verschmutzt, Bauschutt und Bauschutt leicht verschmutzt, Grobfraktionen aus Sortieranlagen: CHF 80
mineralische Abfälle mit gebundenen Asbestfasern: CHF 150
Art. 3 Abfälle Typ D
Die Gebühren für die Ablagerung von Abfällen Typ D4 (Schlacke KHK) betragen pro Tonne: CHF 80
Art. 4 Abfälle Typ E
Die Gebühren für die Ablagerung von Abfällen Typ E5 betragen pro Tonne
Holzaschen: CHF 150
stark verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial, verschmutzte Bauabfälle, Gleisaushub: CHF 150
Gips mit Fremdstoffen, Sandfangmaterial, Strahlgut und Staub, Glasabfälle aus der Aufbereitung, Giessereiabfälle: CHF 150
Asbesthaltige Abfälle: CHF 715
Brandschutt CHF 150
Art. 5 Andere Anlieferungen
Die Gebühren für andere Anlieferungen betragen pro Tonne:
Grüngut: CHF 120
Schnee: CHF 4
Art. 6 Nasses Abfallmaterial
Abfallmaterial gilt als nass, wenn es einen Wassergehalt von über 20% aufweist. Die Feuchtigkeit wird mit einem mobilen Feuchtemessgerät durch die Betreiberin gemessen.
Für nasses Abfallmaterial wird ein Zuschlag von CHF 15 pro Tonne fällig.
Art. 7 MWST und VASA
Die Gebühren gemäss diesem Tarif enthalten weder die Mehrwertsteuer noch die bundesrechtlich vorgeschriebene Abgabe auf die Ablagerung von Abfällen. Beide Abgaben werden zum jeweils gültigen Satz zu den jeweiligen Gebühren hinzugeschlagen.
2026-012