543.111
Gebührentarif zum Abwasserreglement
Vom 30.11.2023 (Stand 01.01.2024)
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 30 des Abwasserreglements vom 26. April 20051 als Gebührentarif:
Art. 1 Bau von Anschlusskanälen
Die Gebühr für den Bau von Anschlusskanälen ausserhalb der Bauzone (Art. 8 Abs. 2 Abwasserreglement) beträgt CHF 4'000 pro Zimmer der anzuschliessenden Liegenschaft.
Art. 2 Anpassung von Anschlusskanälen
Bei Änderungen oder Sanierungen der öffentlichen Kanäle (Art. 8 Abs. 3 Abwasserreglement) werden für die Anpassung der Anschlusskanäle an die neuen Verhältnisse pro Laufmeter des Grabens folgende Gebühren erhoben:
bei einer mittleren Tiefe von 1,5 – 2,5 m: CHF 900
bei einer mittleren Tiefe von 2,5 – 3,5 m: CHF 1'200
bei einer mittleren Tiefe von 3,5 – 4,5 m: CHF 1'500
in den übrigen Fällen wird der effektive Aufwand verrechnet.
Art. 3 Instandstellung privater Kanäle
Für die Prüfung und Instandstellung privater Kanäle (Art. 11 Abwasserreglement) werden folgende Gebühren erhoben:
a) für die Prüfung: CHF 200
b) für die Instandstellung pro Laufmeter des Grabens:
1. bei einer mittleren Tiefe von 1,5 - 2,5 m: CHF 900
2. bei einer mittleren Tiefe von 2,5 - 3,5 m: CHF 1'200
3. bei einer mittleren Tiefe von 3,5 - 4,5 m: CHF 1'500
4. in den übrigen Fällen wird der effektive Aufwand verrechnet.
Art. 4 Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr (Art. 18 ff. Abwasserreglement) beträgt:
bei Bemessung nach der Menge des bezogenen Frischwassers: CHF 0.97 pro Kubikmeter Frischwasser;
bei Bemessung nach der abgeführten Abwassermenge: CHF 0.97 pro Kubikmeter Abwasser;
bei Bemessung nach der frachtmässigen Belastung und der abgeführten Abwassermenge: CHF 0.97 pro Kubikmeter Abwasser, multipliziert mit dem gewichteten Verschmutzungsfaktor F, gemäss der Richtlinie des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute und des Schweizerischen Städteverbandes betreffend Finanzierung der Abwasserentsorgung.
Art. 5 Entwässerungsgebühr
Die Entwässerungsgebühr (Art. 21 f. Abwasserreglement) beträgt CHF 0.48 pro Quadratmeter, multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor der jeweiligen Zone.
Art. 6 Säumnis
Die Mahngebühren (Art. 24 Abwasserreglement) betragen:
erste Mahnung kostenlos;
jede weitere Mahnung CHF 10.
Die Verzugszinsen entsprechen denjenigen des kantonalen Steuerrechts.
Art. 7 Mehrwertsteuer
Die in diesem Tarif aufgeführten Gebührenansätze enthalten keine Mehrwertsteuer.
2023-017