543.111

Gebührentarif zum Abwasserreglement

Vom 30.11.2023 (Stand 01.01.2024)

Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 30 des Abwasserreglements vom 26. April 20051 als Gebührentarif:

Art. 1 Bau von Anschlusskanälen

Die Gebühr für den Bau von Anschlusskanälen ausserhalb der Bauzone (Art. 8 Abs. 2 Abwasserreglement) beträgt CHF 4'000 pro Zimmer der anzuschliessenden Liegenschaft.

Art. 2 Anpassung von Anschlusskanälen

Bei Änderungen oder Sanierungen der öffentlichen Kanäle (Art. 8 Abs. 3 Abwasserreglement) werden für die Anpassung der Anschlusskanäle an die neuen Verhältnisse pro Laufmeter des Grabens folgende Gebühren erhoben:

  1. bei einer mittleren Tiefe von 1,5 – 2,5 m: CHF 900

  2. bei einer mittleren Tiefe von 2,5 – 3,5 m: CHF 1'200

  3. bei einer mittleren Tiefe von 3,5 – 4,5 m: CHF 1'500

  4. in den übrigen Fällen wird der effektive Aufwand verrechnet.

Art. 3 Instandstellung privater Kanäle

Für die Prüfung und Instandstellung privater Kanäle (Art. 11 Abwasserreglement) werden folgende Gebühren erhoben:

  • a) für die Prüfung: CHF 200

  • b) für die Instandstellung pro Laufmeter des Grabens:

  • 1. bei einer mittleren Tiefe von 1,5 - 2,5 m: CHF 900

  • 2. bei einer mittleren Tiefe von 2,5 - 3,5 m: CHF 1'200

  • 3. bei einer mittleren Tiefe von 3,5 - 4,5 m: CHF 1'500

  • 4. in den übrigen Fällen wird der effektive Aufwand verrechnet.

Art. 4 Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr (Art. 18 ff. Abwasserreglement) beträgt:

  1. bei Bemessung nach der Menge des bezogenen Frischwassers: CHF 0.97 pro Kubikmeter Frischwasser;

  2. bei Bemessung nach der abgeführten Abwassermenge: CHF 0.97 pro Kubikmeter Abwasser;

  3. bei Bemessung nach der frachtmässigen Belastung und der abgeführten Abwassermenge: CHF 0.97 pro Kubikmeter Abwasser, multipliziert mit dem gewichteten Verschmutzungsfaktor F, gemäss der Richtlinie des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute und des Schweizerischen Städteverbandes betreffend Finanzierung der Abwasserentsorgung.

Art. 5 Entwässerungsgebühr

Die Entwässerungsgebühr (Art. 21 f. Abwasserreglement) beträgt CHF 0.48 pro Quadratmeter, multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor der jeweiligen Zone.

Art. 6 Säumnis

Die Mahngebühren (Art. 24 Abwasserreglement) betragen:

  1. erste Mahnung kostenlos;

  2. jede weitere Mahnung CHF 10.

Die Verzugszinsen entsprechen denjenigen des kantonalen Steuerrechts.

Art. 7 Mehrwertsteuer

Die in diesem Tarif aufgeführten Gebührenansätze enthalten keine Mehrwertsteuer.

2023-017