624.11
Vollzugsreglement zum Gasttaxenreglement
Vom 02.07.2002 (Stand 01.10.2017)
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 14 des Gasttaxenreglements1 als Reglement:
Art. 1 Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus
Der Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus führt über die Gasttaxen gesondert Buch.
Er legt dem Stadtrat die Rechnung jeweils vier Monate nach Abschluss des Rechnungsjahres vor.
Die rechtskräftigen Verfügungen des Vereins St.Gallen-Bodensee Tourismus gelten als Rechtsöffnungstitel im Sinne von Art. 80 SchKG.
Art. 2 Kontrolle und Meldepflicht
Der Beherberger verwendet zur Kontrolle der Gasttaxenpflicht die monatliche Erhebung des Bundesamtes für Statistik (Tourismusstatistik) und den Anhang des Vereins St.Gallen-Bodensee Tourismus.
Der Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus ist berechtigt, die für die Erhebung der Gasttaxen erforderlichen Kontrollen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Er unterliegt dem Amtsgeheimnis.
Der Beherberger erteilt die gewünschten Auskünfte und weist die verlangten Unterlagen vor.
Der Beherberger meldet dem Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus die erstmalige Benützung eines Objekts zur Beherbergung von Gästen unaufgefordert innert 8 Tagen.
Art. 3 Fälligkeit der Taxen
Die Einzel-Gasttaxen werden dem Beherberger vom Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus monatlich in Rechnung gestellt.
Die Pauschalgasttaxe wird zu Beginn der Bezugsperiode in Rechnung gestellt.
Die Rechnungen werden innert 30 Tagen fällig.
Art. 4 Verzugs- und Vergütungszins
Für Gasttaxen, die nicht innert der Zahlungsfristen bezahlt werden, ist ein Verzugszins zu entrichten. Dies gilt auch für die Bezahlung provisorischer Beträge oder wenn ein Rechtsmittel ergriffen wird.
Verzugs- und Vergütungszins entsprechen den für die kantonalen Steuern geltenden Ansätzen.
Art. 4bis ÖV-Ticket
Das ÖV-Ticket gem. Art. 9 Abs. 3 des Gasttaxenreglements2 gilt in den OTV-Zonen 210, 211 und 231.
Art. 5 Gasttaxenkommission
Der Verein St.Gallen-Bodensee Tourismus bildet eine Gasttaxenkommis-sion zur Beratung der mit der Gasttaxe zusammenhängenden Fragen.
In der Gasttaxenkommission sind die Beherberger und die Stadt St.Gallen vertreten.
2003, 11