711.71
Gebührentarif über Ausnahmebewilligungen im Strassenverkehr
Vom 05.03.2019 (Stand 01.04.2019)
Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 12 des Reglements über Ausnahmebewilligungen im Strassenverkehr vom 5. März 20191 als Gebührentarif:
Art. 1 Anwohnende
Für das Befahren von Fahrverboten werden folgende Gebühren erhoben:
pro Jahr CHF 50
Art. 2 Betreuungsdienste
Es werden keine Gebühren erhoben.
Art. 3 Gewerbetreibende
Für das Befahren von Fahrverboten werden folgende Gebühren erhoben:
pro Jahr CHF 50
Für das Parkieren auf öffentlichem Grund werden folgende Gebühren erhoben:
pro Tag CHF 8
pro Jahr CHF 400
Bei Erteilung von Ausnahmebewilligungen sowohl nach Abs. 1 als auch nach Abs. 2 wird auf die Gebührenerhebung nach Abs. 1 verzichtet.
Art. 4 Reduktion oder Erlass
Die Gebühren können reduziert oder erlassen werden, wenn die Erteilung der Ausnahmebewilligung im öffentlichen Interesse steht.
Art. 5 Härtefälle
In Härtefällen werden die Bestimmungen dieses Gebührentarifs sinngemäss angewendet.
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