141.91
Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Ausstattung von Liegenschaften an der Davidstrasse/Unterstrasse in St.Gallen
vom 22.09.1991 (Stand 22.09.1991)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 17. Oktober 1990 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Der Kostenvoranschlag von Fr. 33 565 000.– für Erwerb und Umbau der Liegenschaften Parzellen Nrn. 3801 und 3846 an der Davidstrasse/Unterstrasse in St.Gallen sowie deren Ausstattung für die Verwaltung wird genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 33 565 000.– gewährt.
Der Teilkredit für die erste Etappe von Fr. 17 000 000.– wird dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen, 20jährige Tilgungsfrist 1992 bis 2011» belastet.
Der Teilkredit für die zweite Etappe von Fr. 16 565 000.– wird dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen, 20jährige Tilgungsfrist 1993 bis 2012» belastet.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Ziff. 4
Dieser Beschluss untersteht nach Art. 6 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem obligatorischen Finanzreferendum.
nGS 26–120