141.93

Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Erweiterung von Liegenschaften an der Lämmlisbrunnenstrasse/Sternackerstrasse in St.Gallen

vom 10.03.1996 (Stand 11.03.1996)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 20. Dezember 1994 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 37 600 000.– für Erwerb, Umbau und Erweiterung von Liegenschaften an der Lämmlisbrunnenstrasse/Sternackerstrasse in St.Gallen werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 37 600 000.– gewährt.

Der Teilkredit für die erste Etappe von Fr. 19 000 000.– wird dem Konto «Verwaltungsliegenschaften, Hochbauten, 25jährige Tilgungsfrist 1996 bis 2020» belastet.

Der Teilkredit für die zweite Etappe von Fr. 18 600 000.– wird dem Konto «Verwaltungsliegenschaften, Hochbauten, 25jährige Tilgungsfrist 1998 bis 2022» belastet.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.

nGS 31–71