141.96
Grossratsbeschluss über die Miete des Kantonalbankgebäudes an der Schützengasse in St.Gallen
vom 07.01.1982 (Stand 07.01.1982)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 7. April 1981 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Der Miete des Kantonalbankgebäudes an der Schützengasse 1 in St.Gallen wird zugestimmt.
Ziff. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Mietvertrag mit einem limitierten Vorkaufsrecht zugunsten des Mieters abzuschliessen.
Ziff. 3
Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 17–1